Bundesregierung stärkt Umwelt- und Verbraucherschutz bei Bioziden
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Biozidgesetz beschlossen. Der von der Bundesregierung im September dieses Jahres vorgelegte Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Zulassungspflicht für Biozid-Produkte. Daneben enthält es Regelungen vor allem zur Kennzeichnung und zur Werbung für diese Mittel. „Mit dem Biozidgesetz wird dem vorbeugenden Schutz von Umwelt und Gesundheit Rechnung getragen und der Verbraucherschutz gestärkt. Das neue Zulassungsverfahren garantiert, dass solche Mittel künftig nur noch in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit sorgfältig geprüft und bewertet wurden,“ sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Zu den Biozid-Produkten gehören u.a. Holzschutz-, Desinfektions- und Insektenvertilgungsmittel sowie Rattengifte und Antifoulingfarben (Schiffsanstriche). Mit diesen Mitteln sollen auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen bekämpft werden. Diese Eigenschaft, lebende Organismen abzutöten bzw. sie zumindest in ihren Lebensfunktionen einzuschränken, birgt zugleich ein Risiko negativer Wirkungen auf Mensch und Umwelt.
Mit dem Gesetzentwurf wird die EG-Biozid-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das neue Zulassungsverfahren in Deutschland wird in ein europaweit harmonisiertes Zulassungssystem eingebettet sein, in dessen Rahmen eine EU-einheitliche Positivliste für Biozid-Wirkstoffe aufgestellt wird. Bereits am Markt befindliche Wirkstoffe sollen während einer zehnjährigen Übergangszeit durch ein EG-Überprüfungsprogramm bewertet werden. Künftig muss Werbung für Biozid-Produkte den vorgeschriebenen Warnhinweis tragen: „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch Kennzeichnung und Produktinformation lesen“.
In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung den Änderungsvorschlägen, die überwiegend fachliche Details betreffen, in großen Teilen zu bzw. verweist auf Regelungen bzw. Prüfungen, die in anderen Bereichen vorgesehen sind. Das Biozidgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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