Lohnt die Riester-Rente? Wirtschaftstheoretiker erstellen Studie zur neuen Rentenversicherung

Die Riester-Rente – sie ist in aller Munde. Seit dem 1. Januar 2002 haben schon Viele einen Vertrag für die neue und freiwillige Form der Altersvorsorge abgeschlossen. Aber rentiert sich die Riester-Rente wirklich? Lohnt sie sich für jede Einkommensklasse und für jeden „Spartyp“? Bevor man sich für diese Rente entscheidet, sollten Alternativprodukte geprüft werden. Zu den dominanten Entscheidungskriterien zählt – neben Risiko und Verfügbarkeit – auch die Rendite einer Anlage. Deshalb haben unter diesem Aspekt die Wirtschaftstheoretiker Klaus Jaeger und Burkhard Utecht nun die Riester-Rente in Augenschein genommen. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Abschluss einer solchen Rentenversicherung nur dann lohnt, wenn ein Anleger mit (unter-)durchschnittlichem Einkommen Kinder hat. Für Bezieher überdurchschnittlicher Einkommen rentiert sich die Riester-Rente wegen der hohen Besteuerung der Rente nicht.

Mit der freiwilligen Form der Altersvorsorge, der so genannten Förder- oder Riester-Rente, sollen die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt werden, da im Laufe der kommenden Jahre von einem nicht unerheblich verminderten (Netto-)Rentenniveau auszugehen ist. Ein seit dem 1. Januar 2002 in Kraft getretenes Versorgungsänderungsgesetz sieht die wirkungsgleiche Übertragung der Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung vor. Somit werden nicht nur Sozialversicherungspflichtige, sondern auch aktive Beamte in die gesetzliche Förderung einer freiwilligen kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge einbezogen.

In ihrer Studie haben Prof. Dr. Klaus Jaeger und Dr. Burkhard Utecht vom Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin die Riester-Rente unter dem Gesichtspunkt der Rendite Computer gestützt analysiert. Um die bei der Förder-Rente vorgeschriebene lebenslange Rente zu simulieren, gingen die Wissenschaftler in den Berechnungen von einem Rentenbeginn mit 65 Jahren und einer Rentenlaufzeit von 20 Jahren aus. In der Studie wird also jeder Vertragsnehmer 85 Jahre alt. Eine Verlängerung der Rentenphase auf 25 Jahre hat nur einen zu vernachlässigenden Effekt auf die Ergebnisse.

Drei Typen von Vertragsnehmern werden als Standardversionen analysiert:

Typ 0: Der sogenannte Eckrentner mit 45 Jahren anrechnungsfähigen Versicherungsjahren und einem Bruttojahresarbeitsentgelt, das dem Durchschnitt aller Versicherten in der Arbeiterrentenversicherung und der Angestelltenrentenversicherung entspricht. Somit liegt der Vertragsbeginn bei 20 Jahren.
Typ 1: Der „unterdurchschnittliche“ Eckrentner mit gleichfalls 45 Jahren anrechnungsfähigen Versicherungsjahren, der nur die Hälfte des Bruttojahresarbeitsentgeltes des Eckrentners verdient.
Typ 2: Der „überdurchschnittliche“ Eckrentner mit wiederum 45 Jahren anrechnungsfähigen Versicherungsjahren aber einem um 50 Prozent höheren Bruttojahresarbeitsentgelt als der Eckrentner.

Alle Typen werden als Alleinstehende und Verheiratete (mit nur einem „Riester-Vertrag“) mit unterschiedlicher Kinderzahl analysiert, wobei die eventuellen Kinderzulagen vollständig dem einen „Riester-Vertrag“ zugerechnet sind. Die jeweiligen Rendite-Unterschiede zwischen den vergleichbaren Alleinstehenden und Verheirateten sind folglich ausschließlich auf die unterschiedliche Besteuerung zurückzuführen.

Klaus Jaeger und Burkhard Utecht kamen zu folgenden Rendite-Ergebnissen:

  1. Geht man davon aus, dass die Verzinsung der Alternativanlage mit sechs Prozent nur um mindestens einen Prozentpunkt über derjenigen der Riester-Rente liegt, dann lohnt sich der Abschluss einer Riester-Rente für Bezieher „überdurchschnittlicher“ Einkommen nicht. Der Grund liegt im wesentlichen in der unterschiedlich hohen Besteuerung der jeweiligen Renten.
  2. Unter der gleichen Voraussetzung lohnt sich die Riester-Rente für Bezieher „unterdurchschnittlicher“ Einkommen, mit Ausnahme derjenigen ohne Kinder, wegen der relativ stark ins Gewicht fallenden Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) sowie der vergleichsweise niedrigen Besteuerung der Renten (niedriges Rentenniveau).
  3. Für Bezieher „durchschnittlicher“ Einkommen lohnt sich der Abschluss einer Riester-Rente nur bei zwei oder mehr Kindern.
  4. Liegt die Verzinsung der Alternativanlage mit sieben Prozent um nur zwei Prozentpunkte über derjenigen bei der Riester-Rente, dann lohnt sich letztere nur für Bezieher „unterdurchschnittlicher“ Einkommen mit zwei oder mehr Kindern.
  5. Wegen der vergleichsweise sehr viel höheren Besteuerung der Riester-Rente im Alter wird der Rendite-Abstand zur Alternativanlage in der Regel mit steigender Verzinsung geringer. Dies gilt speziell bei mittleren und höheren Einkommen, bei denen die Steuerprogression wegen der Rentenhöhe im Alter stärker wirksam wird.
  6. Speziell für Bezieher niedriger Einkommen ’mit’ Kindern sind die staatlichen Zulagen höher als die Steuerersparnis. Demnach ist die Rendite der Riester-Rente um so höher, je geringer die Zeit bis zum Rentenbeginn ’ohne’ Bezug von Kinderzulagen ist. Der „optimale“ Zeitpunkt für Kindergeburt und Vertragsbeginn liegt somit bei ungefähr 40 Jahren.
  7. Liegt das Brutto-Einkommen in einer plausiblen Größenordnung (10-20%) über dem steuerpflichtigen Einkommen, werden die obigen Ergebnisse in der unteren Einkommensklasse überhaupt nicht und in den mittleren sowie oberen Einkommensklassen nur marginal beeinflusst: Wegen der geringeren (Grenz-)Steuerbelastung und der damit implizierten geringeren Steuerersparnis sinken die Renditen der Riester-Rente um bis zu 0,15 Prozentpunkte (Alleinstehende ohne Kinder), diejenigen der Alternativanlage steigen um bis zu 0,1 Prozentpunkte. Allgemein gilt: Je größer die Differenz zwischen dem Brutto- und dem steuerpflichtigen Einkommen ist, um so weniger lohnend wird die Riester-Rente im Vergleich zu einer Alternativanlage.

Dass die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung eine verstärkte private Altersvorsorge erforderlich macht, steht außer Frage. Die Wahl der Anlageform ist damit aber noch nicht entschieden. Neben dem Gesichtspunkt der Rendite müssen bei einer Anlagenentscheidung noch zusätzlich die Kriterien Risiko (Sicherheit) und Verfügbarkeit beachtet werden. Insofern kann die angewendete Computer-Analyse auch nur einen – wenn auch wesentlichen – Aspekt beispielhaft beleuchten und damit eine Hilfestellung für die Lösung des Auswahlproblems liefern. Im konkreten Fall müssen die jeweilige individuelle Situation des Anlegers sowie dessen Präferenzen bezüglich der genannten Anlagekriterien beachtet und in einer Berechnung bzw. Empfehlung berücksichtigt werden. Ein Rendite-Vergleich zwischen den verschiedenen Anlageformen für eine private Altersvorsorge ist aber in jedem Fall anzuraten.

Weitere Informationen erteilen Ihnen gern:

Prof. Dr. Klaus Jaeger, 
Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin, 
Boltzmannstr. 20, 14195 Berlin,
Tel.: 030 / 838-54021, -54022, E-Mail: jaegerkl@zedat.fu-berlin.de

Dr. Burkhard Utecht, 
Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin, 
Boltzmannstr. 20, 14195 Berlin, 
Tel.: 030 / 838-52742, 3062107

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