Fast jeder zweite Arbeitslose auf Helfersegment beschränkt

Niedrig Qualifizierte sind besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen, weil Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationsanforderungen über lange Zeit abgebaut wurden. Die Qualifikation vieler Arbeitsloser reiche nicht aus, um den steigenden Anforderungen der Betriebe gerecht zu werden, erklären die IAB-Forscher.

In den Ruhrgebiets-Städten Gelsenkirchen, Herne, Duisburg, Recklinghausen, Dortmund und Oberhausen haben niedrig qualifizierte Arbeitslose besonders schlechte Perspektiven. Die Arbeitslosenquote für Helfer liegt hier bei über 40 Prozent.

Auch in Ostdeutschland ist die Arbeitsmarktlage für Helfer besonders ungünstig: hier liegt die Arbeitslosenquote in diesem Segment bei fast 35 Prozent. Im westdeutschen Durchschnitt beträgt sie knapp 22 Prozent.

Bessere Aussichten für Arbeitslose im Helfersegment gibt es vor allem in Bayern: im Landkreis Eichstätt beispielsweise liegt die Arbeitslosenquote für Helfer bei 5,2 Prozent, in weiteren 28 Kreisen bei unter zehn Prozent. In vier Kreisen Baden-Württembergs (Bodenseekreis, Hohenlohekreis, Enzkreis und Ravensburg) sowie in Wolfsburg sind die Aussichten mit einer Arbeitslosenquote von unter zehn Prozent ebenfalls günstiger.

„In prosperierenden Regionen ist der Arbeitsmarkt also auch für Personen mit geringen Qualifikationen aufnahmefähig“, schreiben die IAB-Arbeitsmarktforscher. Hingegen stünden in Regionen mit ungünstiger Arbeitsmarktlage zu viele Geringqualifizierte zu wenig einfachen Arbeitsplätzen gegenüber.

Regionale Mobilität von Arbeitslosen könne angesichts des insgesamt deutlichen Angebotsüberhangs aber nur wenig zum Arbeitsmarktausgleich beitragen. Arbeitsmarktpolitisch seien eine bessere Qualifizierung und die Verringerung von unqualifizierten Neuzugängen am Arbeitsmarkt vorrangig.

Bei der Analyse wurden Arbeitslose und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von 25 bis 64 Jahren berücksichtigt. Die verwendete spezifische Arbeitslosenquote berücksichtigt bei der Berechnung nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und fällt daher höher aus als die reguläre Arbeitslosenquote, die die Arbeitslosen ins Verhältnis zu allen zivilen Erwerbspersonen setzt und somit im Nenner beispielsweise auch die Beamten, Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Minijobber enthält.

http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb1114.pdf

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Wolfgang Braun idw - Informationsdienst Wissenschaft

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