Kontrolle von Schiffen soll qualitätsabhängig werden

„Die Häufigkeit und Verteilung der Kontrollen der Schiffe soll sich zukünftig allein nach ihrer Qualität richten.“ Dies bilanzierte Ralf Nagel, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am Freitag anlässlich der Beschlüsse der 37. Sitzung des Hafenstaatkontrollausschusses in Kopenhagen. Dies geschehe auf der Grundlage eines individuellen „Risikoprofils“, das Elemente wie Schiffstyp, Flagge, Klassifikationsgesellschaft und Art und Häufigkeit festgestellter Mängel sowie Festhaltungen in der Vergangenheit beinhalte. Auch aktuelle Ereignisse, die eine Überprüfung dringend nahe legten sollen berücksichtigen werden.

Bisher ist die See-Berufsgenossenschaft zur Einhaltung der Pariser Vereinbarung und der Hafenstaatkontrollrichtlinie gehalten, innerhalb eines Jahres 25 Prozent der Schiffe unter fremder Flagge, die deutsche Seehäfen anlaufen, zu kontrollieren. Diese 25 Prozent-Quote soll nun durch ein wirksameres Kontrollregime ersetzt werden. Ziel sei es, alle Schiffe in Europa und Kanada mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der internationalen Sicherheitsbestimmungen, die Gefahren für die Umwelt sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord zu überprüfen, und zwar unabhängig davon, welchen Hafen der Gemeinschaft sie anlaufen, sagte Nagel. Damit stehe die Hafenstaatkontrolle der Pariser Vereinbarung (Paris MoU), die 1982 gegründet worden war, vor ihrer bedeutendsten Neuorientierung. Die Anzahl der Mitglieder der Vereinbarung wird sich nach der bevorstehenden Aufnahme von Estland, Litauen, Lettland, Malta und Zypern auf 25 nahezu verdoppelt haben. Auch dies erfordere eine grundlegende Reform.

Zur Planung und Einführung des neuen Kontrollregimes wurde eine Projektgruppe unter deutscher Leitung eingerichtet, die bis im November ein Grobkonzept vorlegen soll. Die Arbeiten sollen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Seesicherheit (EMSA) durchgeführt werden, die im Rahmen des ERIKA III-Paketes ebenfalls die effizientere Ausrichtung der Hafenstaatkontrolle auf unternormige Schiffe gefordert hat.

Mit der Entwicklung einer Datenbank, die genaue und aktuelle Auskünfte über die Schiffsbewegungen in den Gewässern der Vereinbarung bereithalte, stehe und falle der Erfolg dieser konsequent Risiko orientierten Politik. „Deutschland ist mit seinen europäischen Partnern entschlossen, den schwarzen Schafen in der internationalen Seefahrt das Handwerk zu legen“, betonte Nagel. Zusätzlich sei geplant, das erfolgreiche Instrument der Einlaufverbote (Banning) auf die besonders gefährlichen Trockenfrachter auszudehnen. Fortgeführt werden die überaus wirksamen konzentrierten Besichtigungsaktionen. Während einer Dauer von drei Monaten legen die Beamten der Hafenstaatkontrolle dabei besonderes Augenmerk auf ausgewählte Bereiche. Im Juli 2004 ist dies die Überprüfung der ab dann erforderlichen internationalen Zeugnisse über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes nach dem ISPS-Code.

Erfreulich sei nach dem Ergebnis des verabschiedeten Jahresberichtes des Paris MoU die Qualität von Schiffen unter deutscher Flagge. Deutschland behaupte seinen Platz unter den fünf besten Flaggenstaaten.

Gemeinsam mit dem Tokyo MoU sieht die Pariser Vereinbarung der zweiten Gemeinsamen Ministerkonferenz zur Hafenstaatkontrolle im November in Vancouver, Kanada, entgegen. Dort werde Nagel mit seinen Kollegen eine aktuelle Bilanz ziehen und weitere wegweisende Entscheidungen zur Verbesserung und Harmonisierung der Hafenstaatkontrolle in beiden Memoranden treffen.

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