Lkw müssen Zusatzspiegel gegen "Toten Winkel" nachrüsten

Der EU-Verkehrsministerrat hat heute in Brüssel dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit Spiegeln zugestimmt. Der Vorschlag geht zurück auf eine Initiative Deutschlands und soll künftig dazu beitragen, schwere Verkehrsunfälle von Lastkraftwagen mit Radfahrern, Motorrädern und Fußgängern zu verhindern. Durch den nachträglichen Einbau der Spiegel soll der gefürchtete „Tote Winkel“ beseitigt und das indirekte Sichtfeld der Lkw-Fahrer erweitert werden.

Dazu erklärte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in Brüssel:

„Damit hat sich Deutschland in einer elementaren Frage der Verkehrssicherheit durchgesetzt. Ab 2008 sollen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. So bringen wir Licht in den „Toten Winkel“. Nur wer sieht, was und wer sich rechts vom Lkw befindet, kann schwere, oft tödliche Unfälle vermeiden.“

Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.

Deutschland will die Verpflichtung zur Nachrüstung schnellstmöglich wirksam werden lassen, zumal deutsche Hersteller bereits seit Ende 2004 neue Lkw freiwillig mit diesen Spiegeln ausrüsten. Entsprechende Spiegel zur Nachrüstung werden ebenfalls seit 2004 angeboten.

Auch der Deutsche Bundestag hatte sich wiederholt für eine schnelle Nachrüstungspflicht für ältere Lkw mit diesen Spiegeln eingesetzt.

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