International einheitliches Recht für E-Banking gefordert
Die Banken gehen mit Optimismus ins elektronische Zeitalter.
Internet und Online-Banking sind dabei, das Bankgeschäft zu revolutionieren; aber die Bankwirtschaft hat dabei gute Gründe, ihre elektronische Zukunft optimistisch zu sehen. Diese Meinung vertrat der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Dr. Rolf E. Breuer, auf einer Fachtagung an der Universität zu Köln vor Experten aus Europa und den USA. Befürchtungen, dass das E-Banking die Banken langfristig überflüssig machen werde, seien verfehlt. Es gehe darum, so Breuer, die Beziehung zum Bankkunden neu, effektiver und kostengünstiger zu gestalten. Die Konferenz, zu der das Rechtszentrum für europäische und internationale Zusammenarbeit (R.I.Z.) eingeladen hatte, befasste sich mit den Rechtsfragen des E-Banking. Weil das Internet keine Grenzen kennt und die Globalisierung der Bankwirtschaft vorantreibt, müssen die Rechtsgrundlagen international möglichst einheitlich sein, betonte der Direktor des R.I.Z Prof. Horn. Durch die Anerkennung der elektronischen Unterschrift trage der europäische Gesetzgeber zur Transaktionssicherheit bei. Horn hob hervor, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung des neuen Rechts noch verständliche Zweifel habe, ob hier der Privatkunde insbesondere bei Verbraucherkrediten ausreichend gegen unbedachte Geschäfte geschützt sei. In den USA ist die elektronische Durchführung solcher Kredite schon weiter fortgeschritten, berichtete Prof. Kaufman-Winn (Dallas). Bei der schwierigen Frage, wie Geschäfte im Internet rechtlich zu lokalisieren sind und welches Recht Anwendung findet, wird überwiegend der Sitz der Bank oder aber der Markt, an dem sich die Erklärung in der website richtet, für ausschlaggebend gehalten (Dassesse, London; Kronke, Rom; Borges, Köln). Allerdings setzt sich in der EU vielfach vorrangig Verbraucherschutzrecht durch (Wiegand, Bern). Die elektronische Unterschrift hat in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Beweiskraft (Larsen, USA); solche Unterschiede bestehen selbst innerhalb der EU (Horn).
Elektronische Zahlungsmittel werden nach Einschätzung des früheres Chefjustitiars des Internationalen Währungsfonds Effros in Zukunft eine überragende Bedeutung gewinnen. Das E-Banking beschleunigt die Veränderung der Bankenlandschaft, indem es Kooperation und Konzentration erleichtert; zugleich aber sorgt das Internet für mehr Markttransparenz und damit Wettbewerb (Horn). In aller Welt sind die Bankaufsichtsbehörden heute mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass immer stärker globalisierte Bankgeschäft zu überwachen und z.B. trotz der Auslagerung von Betriebsfunktionen (outsourcing) ins Ausland eine effektive Kontrolle zu behalten, ohne die Bankwirtschaft unnötig zu behindern (Kunz, Basel; Warrington, New York). Weltweit ist eine Zusammenfassung der Aufsichtsbehörden und Aufsichtsrechte zu beobachten; dieser Tendenz wird sich nach Einschätzung von Horn auch der deutsche Gesetzgeber anschließen.
Auch die Kapitalmärkte werden durch das Internet verändert. Neuemissionen via Internet werden – nach Überwindung der derzeitigen konjunkturellen Rückschläge – weiter zunehmen; bei diesen Emissionen sind die Rechte der angesprochenen Kapitalmärkte einzuhalten (Norton, Dallas/Hongkong). Die Börsen müssen sich künftig stärker mit alternativen Handelssystemen auseinandersetzen und diese in ihren Aktionsradius einbeziehen. Die Börsen werden ferner auf Drängen der EU-Kommission ihre Abwicklungssysteme öffnen und horizontal verbinden müssen.
ots Originaltext:
R.I.Z. Rechtszentrum für europäische und internationale Zusammenarbeit Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de
Rückfragen: R.I.Z. Geschäftsführender Direktor Prof. Dr. Horn
Tel: 0221-981897-11
Fax: 0221-981897-14
Tagungsadresse (5. – 6.04.2001):
Crown Plaza Hotel
Habsburger Ring 9 – 13
50674 Köln
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