Die Mär von hohen Lohnnebenkosten
Die Behauptung, die Lohnnebenkosten in Deutschland seien zu hoch und würden weiter steigen, ist laut Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung als Mär widerlegt.
„Unsere aktuelle Studie zeigt, dass die immer wieder genannten Zahlen auf fragwürdigen Rechenkonzepten basieren,“ sagt Dr. Claus Schäfer im WSI. Tatsächlich lägen die Lohnnebenkosten seit 1988 trotz der deutschen Einigung fast unverändert bei ca. 46 Prozent – und nicht wie insbesondere von Arbeitgeberbeseite behauptet bei 82 Prozent.
Die genannten 82 Prozent, die als „zweite“ Lohnlast bei den Unternehmen ausgegeben werden, beruhten auf einem „rechnerischen Konstrukt, das so weder in der betrieblichen Kostenstatistik noch in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Gebrauch oder von Belang ist,“ sagt Claus Schäfer. Dieses komme zustande, indem von dem an die Beschäftigten ausgezahlten Arbeitseinkommen alle Bestandteile für Zeiten von Urlaub, Krankheit, gesetzliche Feiertage abgezogen und zu den Nebenkosten gezählt werden – und zwar zusätzlich zu gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen, tariflichen Sonderzahlungen und betrieblichen Sozialleistungen im engeren Sinne. Im Ergebnis mache das so gekürzte „Entgelt für geleistete Arbeitszeit“ nur noch 80 Prozent des tatsächlich ausgezahlten Lohnes aus und nur noch 55 Prozent aller faktisch angefallenen Lohnkosten zusammen. Gleichzeitig aber wachsen automatisch die Anteile aller echten und „unechten“ Lohnnebenkosten, wenn dieses „bereinigte“ Entgelt als Referenzbasis zu 100 Prozent gesetzt wird. Wähle man dagegen den an die Beschäftigten ausgezahlten laufenden Monatslohn (ohne anteilige Sonderzahlungen) als Grundlage, so machen die Lohnnebenkosten nur 46 Prozent aus.
Zwar stamme die letzte amtliche Erhebung der Nebenkosten aus dem Jahr 1996. Doch gebe es für eine spürbare Veränderung der Kostenniveaus bis heute keine Anzeichen. „Stattdessen aber wachsen die Bedenken gegen das Erhebungs- und Berechnungskonzept,“ erklärt Schäfer. „Die dem „Entgelt für geleistete Arbeitszeit“ zugrunde liegende internationale Konvention, die auch vom Statistischen Bundesamt genutzt wird, ist vor Jahrzehnten getroffen worden, um Arbeitskosten international vergleichbar zu machen. Aber schon von Anfang an krankte die Vergleichbarkeit daran, dass nur beitragsfinanzierte, nicht aber steuerfinanzierte öffentliche Sozialleistungen erfasst werden können.“ In Ländern, die einen hohen oder sogar überwiegenden Teil ihrer Sicherungssysteme mit Steuern finanzieren, würden die Lohnnebenkosten systematisch zu niedrig ausgewiesen.
Schließlich leide die Aussagekraft der deutschen Arbeitskosten, weil sie nur auf Basis von rund 10 Prozent aller Beschäftigten aus überwiegend industriellen Bereichen erhoben werden. Die meisten Dienstleistungsbereiche würden mit dem Konzept nicht erfasst.
All dies seien Gründe, nach einem neuen Erhebungs- und Berechnungskonzept für Lohnnebenkosten zu suchen. In der vorgelegten Studie werden einige Vorschläge für ein solches neues Konzept gemacht. „Mit ihm würde sich auch die irreführende Polemik unterbinden lassen , die mit dem alten Konzept bis heute betrieben wird,“ so der WSI-Forscher.
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