Deutschland und Frankreich verstärken Ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Sozialmissbrauch
Deutschland und Frankreich verstärken Ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Sozialmissbrauch. Die französiche Arbeitsministerin Elisabeth Guigou und Bundesarbeitsminister Walter Riester unterzeichneten heute eine entsprechende Vereinbarung. Diese betrifft die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei mit einer Erwerbstätigkeit verbundenen Sozialleistungen sowie auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Leiharbeit.
Bundesarbeitsminister Walter Riester betonte: „Ich freue mich, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der deutschen und französischen zuständigen Behörden bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmißbrauchs verbessert wurde. Die deutsch-französiche Partnerschaft funktioniert. Sie ist und bleibt ein Motor in Europa.“
Informationen über Unternehmen, über Beschäftigte und über Arbeitslose, die Leistungen beziehen, sowie über Verleiher und Leiharbeitnehmer können nunmehr grenzüberschreitend übermittelt werden. Auch die Ergebnisse von aufgrund der Informationen eingeleiteten Verfahren werden ausgetauscht. Die Behörden unterstützen sich zudem bei der Prüfung, ob Unterlagen echt sind. Vor allem in den Grenzregionen kommt es häufiger zu grenzüberschreitender illegaler Beschäftigung und dem Mißbrauch von Sozialleistungen, z.B. dadurch dass in Deutschland Arbeitslosengeld bezogen, aber in Frankreich gearbeitet wird, ohne dies dem Arbeitsamt anzugeben.
Die Kooperation der Behörden wird dadurch verbessert, dass sie unmittel-bar zusammenarbeiten, grenzüberscheitende regionale Koordinierungsgruppen einrichten können und zentrale Ansprechpartner benannt werden. In Deutschland wird die Aufgabe einer zentralen Koordinierungsstelle vom Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz-Saarland in Saarbrücken wahrgenommen. In Frankreich obliegt dies überwiegend der Direktion für Arbeit, Beschäftigung und Berufliche Bildung der Region Elsaß in Straßburg.
Darüber hinaus informieren sich die zuständigen Ministerien über wesentliche Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in diesem Bereich. Neben der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmißbrauch wird auch die Zusammenarbeit bei der Zulassung von Verleihunternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden, auf eine vertragliche Grundlage gestellt.
Die erzielte Verwaltungsvereinbarung wurde fast zwei Jahre beraten. Sie wurde vom Bundesarbeitsministerium initiert und während der deutschen EU-Präsidentschaft vom Europäischen Rat und den darin vertretenen Regierungen am 22.April 1999 verabschiedet. Der „Verhaltenskodex für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen der sozialen Sicherheit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei grenzüberschreitender Leiharbeit“ wurde von Frankreich nachhaltig unterstützt.
Die Vereinbarung ist ein erster wichtiger Schritt zur verstärkten Zusammenarbeit der deutschen und französischen Kontrollbehörden um die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Sie macht zugleich deutlich, welche Bedeutung die Arbeitsministerien beider Staaten der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und des Sozialleistungsmißbrauchs beimessen.
Weitere Abkommen mit anderen Staaten sollen folgen.
Gemeinsame Erklärung
Herr Walter Riester, Minister für Arbeit und Sozialordnung, und Frau Elisabeth Guigou, Ministerin für Beschäftigung und Solidarität, sind heute, am 31. Mai, zu einem bilateralen Gespräch in Berlin zusammengekommen, in dessen Verlauf sie ihren gemeinsamen Einsatz für das soziale Europa sowie ihre Entschlossenheit die bilateralen Beziehungen im Bereich der Sozialpolitik zu vertiefen bekräftigt haben.
Die sich gegenwärtig vollziehenden wirtschaftlichen Umstrukturierungen und der Wandel in der Arbeitsorganisation unterstreichen mehr denn je die Notwendigkeit, das Ziel der Vollbeschäftigung vorrangig zu behandeln.
Aus diesem Grunde bekunden Deutschland und Frankreich den gemeinsamen Willen, sich vorausschauend auf die derzeitigen Veränderungen in der Wirtschaft und auf den Märkten einzustellen und damit den Erwartungen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entsprechen. Die Zeit ist gekommen, in der Europa neue Sicherheiten für seine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entwickeln muss.
Die deutsch-französischen Beziehungen stellen einen entscheidenden Faktor für die Förderung des sozialen Europas dar, das hat auch unser gemeinsames Engagement für die Charta der Grundrechte und die Europäische Sozialagenda gezeigt.
Wir bekräftigen unsere feste Entschlossenheit, die sozialpolitischen Verpflichtungen, die wir im Rahmen der Europäischen Sozialagenda übernommenen haben, in die Tat umzusetzen.
Wir stellen auch mit Freude fest, dass unsere Positionen zu internationalen sozialpolitischen Themen, die einen immer gewichtigeren Platz innerhalb der internationalen Institutionen wie der G8, der VN, der OECD und natürlich der IAO einnehmen, übereinstimmen.
Eine gemeinsame Vision für das soziale Europa
Wir unterstreichen die Qualität der von der schwedischen Präsidentschaft geleisteten Arbeit, die sich in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Stockholm widerspiegelt. Durch das erneute Hervorheben der Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt wird gewährleistet, dass das europäische Aufbauwerk unter Achtung der Werte Gleichheit und Solidarität errichtet wird.
Wir möchten der kommenden belgischen Präsidentschaft, die ihre Vorhaben im sozialen Bereich bereits deutlich gemacht hat, ebenfalls unsere volle Unterstützung zusichern. Die vorrangige Bedeutung, die sie der Entwicklung der Qualität der Arbeit einzuräumen gedenkt, ist ein wichtiges Element, das das Ziel der Vollbeschäftigung in sinnvoller Weise unterstützen wird.
Eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Bewältigung des Wandels ist ebenfalls ein vorrangiges Thema, wie die Intensität bestimmter Umstrukturierungen aus jüngster Zeit deutlich macht. Die im Rahmen der Sozialagenda eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich der Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung sollten unter allen Umständen so bald wie möglich konkretisiert werden.
Zu diesem Zweck haben wir einen vertieften Austausch über den Vorschlag für eine Richtlinie über Information und Konsultation durchgeführt. Diese steht – mit dem Ziel, politisches Einvernehmen zu erreichen – auf der Tagesordnung des Rates der Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik am kommenden 11. Juni.
Wir weisen schließlich erneut darauf hin, dass wir uns dem Ziel des sozialen Zusammenhalts verpflichtet fühlen, einem Schlüsselelement für die Legitimität des europäischen Aufbauwerks. Daher ist für unsere beiden Staaten auch die Verständigung auf gemeinsame Ziele im Bereich der Alterversorgung von großer Bedeutung. Dies soll, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensfähigkeit der nationalen Systeme beitragen.
Eine neue soziale Dimension für die deutsch-französischen Beziehungen
Die Vereinbarung, die wir heute im Bereich der Bekämpfung des Missbrauchs von mit einer Arbeitstätigkeit verbundenen Sozialleistungen und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit geschlossen haben, bezeugt den gemeinsamen Willen Deutschlands und Frankreichs, den Initiativen der Gemeinschaft zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Systeme des sozialen Schutzes einen konkreten Ausdruck zu verleihen.
Es ist uns gelungen einen „Verhaltenskodex“ festzulegen, durch den eine aktive Zusammenarbeit der Verwaltungen unserer beiden Länder beim Austausch von Informationen und beim Aufbau einer Überwachung der grenzüberschreitenden Leiharbeit ausgestaltet wird.
Diese Vereinbarung, die sich in den Rahmen der Entschließung des Rats der Europäischen Union vom 22. April 1999 einfügt, ist die erste ihrer Art, die in Europa in diesem Bereich geschlossen wird. Daher wird sie ein wichtiger Bezugspunkt für die Diskussionen sein, die sowohl innerhalb der Union als auch mit den mittel- und osteuropäischen Staaten im Hinblick auf deren künftigen Beitritt geführt werden.
Diese Vereinbarung zeigt die hohe Qualität der Zusammenarbeit unserer beiden Staaten und insbesondere unserer beiden Verwaltungen.
Schließlich begrüßen wir es, dass der nächste deutsch-französische Gipfel am 12. Juni 2001 in Freiburg hauptsächlich dem Thema der Bekämpfung des Rassismus und Diskriminierungen jeglicher Art gewidmet ist.
Die sozialpolitischen Themen haben bei den bilateralen Gipfeltreffen unserer beiden Staaten allgemein eine wachsende Bedeutung gewonnen. So haben wir bereits eine Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung etabliert (Gipfeltreffen in Paris, November 1999) und ein Treffen zwischen deutschen und französischen Sozialpartnern organisiert (Gipfeltreffen in Mainz, Juni 2000).
Wir schlagen vor, dass sozialpolitische Themen zukünftig im Rahmen der bilateralen Gipfeltreffen regelmäßig behandelt werden und dass sie bei einem der nächsten Gipfeltreffen Gegenstand einer Begegnung auf höchster Ebene sein könnten. Dabei sind gegebenenfalls die Sozialpartner und die Leiter einiger deutsch-französischer Unternehmen einzubeziehen.
Unsere beiden Staaten möchten somit erneut hervorheben, dass sie sich der Achtung der Werte, auf die sich unsere Demokratien stützen und die den ganzen Reichtum des Europäischen Sozialmodells ausmachen, verpflichtet fühlen.
Dies um so mehr im Zusammenhang mit der Erweiterung, zu der unsere beiden Staaten einen gemeinsamen Ansatz über die Notwendigkeit einer Übergangsfrist im Bereich der Freizügigkeit festgelegt haben, damit sich die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands durch die Beitrittskandidaten unter zufriedenstellenden Bedingungen vollzieht.
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