Positive Aussichten für die Zukunft der Mittelstandsfinanzierung

Die Arbeitsgruppe „Finanzierung mittelständischer Unternehmen“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat unter Vorsitz von Ministerialdirektor Dr. Homann in Berlin getagt.

In dieser Arbeitsgruppe sind als kreditwirtschaftliche Verbände der Bundesverband Deutscher Banken (BDB), der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Verband der Bürgschaftsbanken (VDB), als weitere Spitzenverbände der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH), und auch die beiden Förderbanken des Bundes, die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) bzw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), vertreten. Grundlage ist die im November des vergangenen Jahres abgegebene „Gemeinsame Erklärung“ des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, der Präsidenten kreditwirtschaftlicher Verbände und der Vorstandssprecher von DtA und KfW. Ziel der Arbeitsgruppe ist es vor dem Hintergrund der zu erwartenden Baseler Eigenkapitalrichtlinien, den für die Entfaltungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen wichtigen Zugang zu Krediten und zunehmend zu Eigenkapital auch in Zukunft offen zu halten und dabei die Fördermöglichkeiten des Bundes den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Die Arbeitsgruppe begrüßt die Fortschritte, die durch den Einsatz der Bundesregierung, der Kreditwirtschaft und von Wirtschaftsverbänden bei den neuen Regeln des Baselers Ausschusses für Bankenaufsicht zur Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten erreicht worden sind. Die neuen Vorschriften, nach denen Banken nun wohl zwingend ab 2005 die Risiken bei der Kreditvergabe stärker berücksichtigen müssen, werden die Konditionen von Mittelstandskrediten unmittelbar beeinflussen. Gegenüber dem zweiten Baseler Konsultationspapier vom Januar 2001, bei dem das interne Rating und auch mittelständisch strukturierte Kreditportfolios berücksichtigt sind, besteht allerdings noch weiterer Verbesserungsbedarf. Die Verhandlungsführer des Bundes werden gebeten darauf hinzuwirken, dass die Eigenkapitalunterlegung gegenüber den heute bestehenden Regelungen insgesamt nicht zunimmt, dass bankübliche Sicherheiten umfassender angerechnet werden, dass der Langfristkredit nicht diskriminiert wird und dass das jetzt zulässige Retailportfolio die Mittelstandskredite in größtmöglichem Umfang einschließt.

Das BMWi hat angeregt, dass Kreditwirtschaft und Wirtschaftsverbände dem Mittelstand verstärkt die konkreten Auswirkungen der Baseler Vorschriften auf die künftigen Kundenbeziehungen deutlich machen, um ihn darauf vorzubereiten, was er selbst zu einem zutreffenden Rating beitragen kann. Bisherige Informationsveranstaltungen, wie z.B. die von der Hamburger Sparkasse gemeinsam mit der Hamburger Handwerkskammer durchgeführte, waren sehr erfolgreich.

Unter den Beteiligten bestand Einvernehmen, dass die finanziellen Förderaktivitäten des Bundes und seiner Förderbanken fortgesetzt werden müssen und diese den Gegebenheiten von Basel II anzupassen sind. Positiv wurde begrüßt, dass Vereinfachungen beim Nachweis der Verwendung von Förderkrediten bereits erfolgt sind. Die Ausgestaltung der Margen wird der künftig größeren Risikodifferenzierung, aber auch den besonderen Erfordernissen gerade kleiner Kreditvolumina folgen. Endgültige Regelungen sind aber erst möglich, wenn Rating-Systeme bei der Kreditwirtschaft vollständig etabliert sind.

Die Arbeitsgruppe sieht in der Zukunft eine zunehmende Bedeutung von direkten Risikoentlastungen, wie Bürgschaften oder Haftungsfreistellungen. Dabei behalten beide Instrumente ihren Platz. Die Bürgschaftsbanken werden ihre Angebote kundenfreundlicher und flexibler ausgestalten und sich auch für mehr Kombinationsmöglichkeiten öffnen. Die Gewichtung von Risikoentlastungen und Zinsverbilligungen bei Förderkrediten muss noch weiter intensiv beleuchtet werden. Das Angebot der KfW, den Banken durch den Handel von verbrieften Kreditrisiken zusätzliche Handlungsspielräume für Mittelstandskredite zu ermöglichen, wurde begrüßt. Weitergehende Überlegungen werden Wettbewerbsgesichtspunkte und das Zusammenwirken mit bestehenden Förderinstrumenten berücksichtigen.

Für alle Beteiligten ist es wichtig, dass in Zukunft die Finanzierung des Mittelstandes auf einer noch breiteren Basis steht. Dem verstärkten Einsatz von Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnlichen Mitteln, wie z.B. Genussrechten oder Nachrangdarlehen, müsse von den kleinen und mittleren Unternehmen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Hier müsse in den Unternehmen ein deutliches Umdenken, d.h. eine Verabschiedung vom „Herr im Hause Standpunkt“ einsetzen. Die Arbeitsgruppe sieht in ersten Überlegungen des BGA-Präsidenten Börner auf Vorarbeiten des Bundesverbandes Deutscher Banken einen wichtigen Ansatz. Die Arbeitsgruppe wird sich in die hierzu laufende Diskussion aktiv einbringen. Ziel ist es, möglichst bald standardisierte Verfahren und marktgängige Instrumente zu schaffen.

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