Bundesregierung setzt große Reform des "Meister-BAföGs" um

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die große Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes („Meister-BAföG“) noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. „Mit dieser Novellierung wollen wir den Kreis der Geförderten und den Anwendungsbereich der Förderung erweitern und insgesamt die Leistungen erheblich verbessern. Die Familien- und Existenzgründerkomponente werden verstärkt und eine größere Teilhabe von ausländischen Fachkräften soll erreicht werden“, erklärten Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung Margareta Wolf dazu in Berlin. Bereits im kommenden Jahr werden Bund und Länder zusätzlich rund 90 Millionen Mark für das „Meister-BAföG“ bereitstellen. Damit wird die Förderung des Fachkräftenachwuchses und von angehenden Existenzgründern auf eine neue Basis gestellt. Die Förderung wird ausgeweitet und in wesentlichen Punkten verbessert. Denn eine vernünftige Finanzierungsgrundlage für den Lebensunterhalt sowie die Lehrgangsgebühren für die Fortbildungskurse sind nur über das „Meister-BAföG“ aufzubringen. Die Bundesregierung setzt mit der Novellierung einen deutlichen Akzent bei der Existenzgründungsförderung im Mittelstand. Damit wird eine Basis für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Um potentiellen Existenzgründern und Existenzgründerinnen den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern, werden die Fristen für die Existenzgründung von zwei auf drei Jahre und zur Einstellung von zwei Beschäftigten von einem auf zwei Jahre – als Voraussetzung für den Darlehenserlass – verlängert. Der Darlehenserlass wird von 50 % auf 75 % angehoben. Vorgezogene Existenzgründungen sollen künftig beim Darlehenserlass berücksichtigt werden, wenn die Prüfung nachgeholt wird. Der Vermögensfreibetrag wird deutlich auf 70.000 DM erhöht, um für die Existenzgründung angespartes Vermögen zu schonen.

Weitere Inhalte der Reform sind:

  • Familien mit Kindern und Alleinerziehende erhalten künftig bessere Förderkonditionen bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen. Hierzu wird der Kinderzuschlag beim „Unterhaltsbeitrag“ von 250 auf 350 DM und der Kinderbetreuungszuschuss auf 250 DM angehoben. Kindererziehung wird stärker als bisher berücksichtigt. In Härtefällen wird das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder sogar erlassen.

  • Das Kindergeld wird nicht mehr auf das Einkommen angerechnet.

  • Wer sich auf Vollzeit weiterbilden lässt, erhält beim Spitzensatz schon durch die BAföG-Reform rund 110 DM mehr. Damit erhöht sich der maximale Unterhaltsbeitrag für alleinstehende Fortbildungsteilnehmer um rund 10 % von 1.085 auf 1.195 DM.

  • Wer sich neben dem Beruf fortbildet, erhält künftig einen Zuschuss von 35 % zur Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren („Maßnahmebeitrag“). Bislang musste der gewährte Kredit voll zurückgezahlt werden. Den gleichen Zuschuss zum Maßnahmebeitrag gibt es auch für eine Vollzeitfortbildung.

  • Die Kosten des Meisterstücks oder vergleichbarer Prüfungsarbeiten werden künftig als Darlehen bis maximal 3.000 DM in die Förderung einbezogen.

  • Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen und an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen werden uneingeschränkt in die Förderung einbezogen. Bisher galt das nur für öffentlich-rechtlich geregelte Abschlüsse.

  • In Deutschland lebende Ausländer sollen bereits nach dreijähriger Erwerbstätigkeit (bisher fünf Jahre) und analog zu den Voraussetzungen der Handwerksordnung gefördert werden können. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Integration junger Ausländer geleistet.

  • Die zins- und tilgungsfreie Karenzzeit für die Darlehen wird auf maximal sechs Jahre ab Maßnahmebeginn erhöht.

Die Finanzierung der Novelle mit einem Bundesanteil von 330 Millionen Mark bis 2005 wird vom BMBF mit 2/3 (66 %) und vom BMWi mit 1/3 (34 %) getragen.

Bundesbildungsministerin Bulmahn: „Die Reform stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Sie ist familienfreundlich und sozial. Im Ergebnis fördert sie Qualifizierung, die Gründung neuer Unternehmen und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Sie ist ein Beitrag zur Herstellung der Gleichwertigkeit in allgemeiner und beruflicher Bildung und nach der BAföG-Reform ein weiterer wesentlicher Baustein der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Das ist vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels wichtig und notwendig.“ Staatssekretärin Wolf: „Mit dem reformierten ,Meister-BAföG’ setzen wir Akzente zugunsten von Existenzgründern. Selbständigkeit wird künftig viel attraktiver als bisher. Die Neuregelungen sind damit Basis für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Mittelstand und sorgen dafür, dass die mittelständische Wirtschaft bei der wirtschaftlichen Entwicklung in Ost und West weiterhin Führungsfunktionen übernehmen kann.

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