Neue Bauabzugsbesteuerung soll Schwarzarbeit eindämmen
DIHK: Gesetz legt Auftraggebern ab 1.1.2002 neue Pflichten auf
Ein neues Gesetz zur Bauabzugsbesteuerung soll die Schwarzarbeit im Baugewerbe stärker eindämmen. Alle natürlichen und juristischen Personen, die in Deutschland eine Bauleistung erbringen, werden ab 1. Januar 2002 durch die Bauabzugsbesteuerung zur Kasse gebeten, meldet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Künftig müssten nunmehr die Kunden – Unternehmer oder Körperschaften des öffentlichen Rechts – 15 Prozent der Rechnungssumme als Steuerabzug an das Finanzamt abführen. Das gelte beispielsweise auch für Reparaturen oder das Verlegen eines Parkettbodens. Das Gesetz sehe zwei Ausnahmen vor, wenn Freistellungsbescheinigungen vorlägen oder die Bagatellgrenze von 5 000 bzw. 15 000 Euro nicht überschritten werde. Die Auftraggeber von Bauleistungen seien damit ab 2002 von ganz neuen maßgeblichen Pflichten und Risiken betroffen: Sie müssten Freistellungsbescheinigungen und Bagatellgrenzen kontrollieren und würden auch noch das Haftungsrisiko für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Steuerabzugsbetrag tragen.
Über die neuen Pflichten von Auftraggebern informiert ein fünfseitiges Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Es fordert Unternehmen auf, die Bauleistungen erbringen, sich noch in diesem Jahr eine Freistellungsbescheinigung von ihrem zuständigen Finanzamt zu besorgen. Allerdings liegen zur Zeit noch keine amtlichen Vordrucke vor.
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