Green-Card: Zehntausender-Grenze überschritten
Die Arbeitsämter haben in dieser Woche die Zehntausender-Grenze bei der Zusicherung von Green-Cards für IT-Spezialisten überschritten, teilte die Bundesanstalt für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mit. Fast 60 Prozent aller bisherigen Zusicherungen für Green-Cards gingen an Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten.
90 Prozent der Green-Cards erhielten ausländische IT-Spezialisten mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. 14 Prozent hiervon haben ihren Studienabschluss in Deutschland erworben. Auf IT-Experten ohne entsprechenden Hoch- oder Fachhochschulabschluss, die mit ihrem Arbeitgeber ein Bruttojahresgehalt von mindestens 100.000 DM vereinbart haben, entfielen lediglich etwas über 10 Prozent aller Erlaubnisse.
Unter den Green-Card-Inhabern sind 88 Prozent Männer und 12 Prozent Frauen. Die IT-Spezialisten kommen mehrheitlich aus Indien (21 Prozent), Russland, Weißrussland, der Ukraine und den Baltischen Staaten (14 Prozent), aus Rumänien (8 Prozent), der Tschechischen und Slowakischen Republik (7 Prozent) und dem früheren Jugoslawien (6 Prozent).
Die regionale Verteilung der zugesicherten Green-Cards entspricht der regionalen Verteilung der IT-Branche in Deutschland: Auf Bayern entfallen knapp 30 Prozent der Zulassungen, gefolgt von Hessen (22 Prozent), Baden-Württemberg (20 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (15 Prozent). Der Anteil in den neuen Ländern liegt bei unter fünf Prozent.
Seit dem 1. August 2000, an dem die Green-Card-Verordnung in Kraft getreten ist, hat das IT-Sonderteam der Bundesanstalt für Arbeit fast 60.000 Anfragen von Arbeitgebern und Bewerbern beantwortet. Eine erste Befragung hat ergeben, dass eine Green-Card zu 2,5 weiteren Arbeitsplätzen führt.
Weiteren Befragungen zufolge sehen vier von fünf Unternehmen eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch die Green-Card-Mitarbeiter; drei von vier würden ihnen einen unbefristeten Vertrag anbieten. Einige Green-Card-Inhaber wünschen sich eine Verlängerung ihrer Arbeiterlaubnis und die Verkürzung der einjährigen Wartezeit auf eine Arbeitserlaubnis für ihre Ehepartner. Im IT-Sofortprogramm der Bundesregierung ist die Arbeitserlaubnis für Green-Card-Inhaber auf fünf Jahre befristet.
Jede dritte Einstellung von ausländischen Spezialisten bereiteten die Personalchefs über das Internet vor. Die von der Bundesanstalt für Arbeit online eingerichtete Vermittlungsbörse für IT-Experten (www.arbeitsamt.de * Green Card) erhielt in diesem Zusammenhang gute Noten – unter anderem aufgrund der Qualifikationsstruktur der Bewerber. Arbeitgeber erwarten von ihren potenziellen Mitarbeitern vor allem Kenntnisse in den Programmiersprachen C++, JAVA/JAVA-Script sowie HTML, SQL und XML.
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