Vermittlungsgutscheine tragen zur Wiedereingliederung Arbeitsloser bei
Vermittlungsgutscheine verhelfen so manchem Arbeitslosen zu einer neuen Beschäftigung. So war bei etwa 5 von 100 Arbeitslosen, die zwischen Juli 2003 und Juni 2004 einen Vermittlungsgutschein in Anspruch nahmen, ZEW-Schätzungen zufolge der Gutschein die Ursache für die Aufnahme einer Beschäftigung. Welche Leistung dies darstellt, macht ein Blick auf die Zahlen deutlich. So ist es mit Hilfe der von Juli 2003 bis Juni 2004 ausgegebenen über 690.000 Gutscheine gelungen, etwa 31.700 Arbeitslose zusätzlich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Diese Personen hätten also ohne den Vermittlungsgutschein keine Beschäftigung gefunden. Dies zeigt eine Studie des ZEW, die die Wirksamkeit von Vermittlungsgutscheinen im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Begleitforschung evaluiert.
Allerdings profitierte nur ein kleiner Anteil der Arbeitslosen von diesen Gutscheinen, denn ihr Verbreitungsgrad ist eher gering. So wurde an lediglich 20 Prozent der anspruchsberechtigten Arbeitslosen in Westdeutschland und an 37 Prozent der anspruchsberechtigten Arbeitslosen in Ostdeutschland ein Gutschein ausgegeben. Dabei findet die Nutzung von Gutscheinen selektiv statt. Jüngere und besser ausgebildete Arbeitslose nehmen sie häufiger in Anspruch.
Neben den beschriebenen positiven Wirkungen in der Gruppe der Arbeitslosen, die einen Vermittlungsgutschein nutzten, gibt es in der ZEW-Studie auch Hinweise für negative Wirkungen bei den Arbeitslosen, die keine Gutscheine in Anspruch genommen haben. Dadurch, dass einige Arbeitslose mit dem Gutschein schneller wieder in Beschäftigung gekommen sind, dauerte die Wiedereingliederung für die Arbeitslosen, die die Vermittlungsgutscheine nicht nutzten, länger.
Bei Vermittlungsgutscheinen für Arbeitslose handelt es sich um eine öffentliche Förderung privater Vermittlung. Seit dem 1. April 2002 haben Arbeitsuchende mit Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, die nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens drei Monaten durch die Arbeitsagenturen noch nicht vermittelt wurden, Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, mit dem sie einen privaten Arbeitsvermittler einschalten können. Dieser erhält im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eine Vergütung von der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese betrug bis Ende 2004 in Abhängigkeit von der vorherigen Arbeitslosigkeitsdauer zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Ziel des derzeit bis Ende 2006 befristeten Instruments ist es, Arbeitslose zügiger in offene Stellen zu vermitteln.
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