Neues "Meister-BAföG" kommt zum 1. Januar 2002

Bulmahn: „Ein guter Tag für den Mittelstand, für Fachkräfte und künftige Existenzgründer“

Der Bundesrat hat am Donnerstag in Berlin dem „Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ – dem so genannten „Meister-BAföG“ – zugestimmt, nachdem der Deutsche Bundestag es bereits am 15. November 2001 verabschiedet hatte. Somit ist der Weg frei für das Inkrafttreten spürbarer Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung ab dem 1. Januar 2002. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, erklärte dazu: „Mit dieser Novelle verwirklichen wir nicht nur eine nach dem Erfahrungsbericht aus dem Jahre 1999 dringend gebotene Reform – wir investieren auch in die Zukunft unseres Landes, in dem wir verstärkt auf Qualifikation und Weiterbildung des Fachkräftenachwuchses setzen. Die Mittel für die Aufstiegsförderung werden ab dem kommenden Jahr verdoppelt. Im Zuge der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung wollen wir nicht nur Akademikern, sondern auch denjenigen eine Karriereperspektive eröffnen, die sich für eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Mit dieser Reform eröffnen wir allen interessierten und qualifizierten jungen Menschen die Chance, sich beruflich fortzubilden und ermuntern sie, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.“

In den Genuss der Reform kommen auch alle, die bereits 2001 eine entsprechende begonnene Fortbildung im nächsten Jahr fortsetzen. Ab dem 1. Januar 2002 gelten für sie dann ebenfalls diese Verbesserungen:

  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen erhalten ab dem 1. Januar 2002 deutlich günstigere Förderkonditionen als bisher: Neben der Erhöhung der Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen um etwa 10% schon durch die BAföG-Reform werden künftig auch die Kosten der Anfertigung eines Prüfungsstücks bis zu 1.534 EUR berücksichtigt. Durch einen Zuschuss von 35% zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird die Darlehensbelastung um bis zu 3.579 EUR gesenkt. Wer sich selbstständig macht, muss von einem Maßnahmebeitrag in Höhe von 10.226 EUR künftig nur noch 1.662 EUR zurückzahlen, statt wie bisher die Hälfte. Durch die neue Zuschusskomponente wird vor allem eine berufsbegleitende Fortbildung in Teilzeitform deutlich attraktiver als bisher. Diese wurde früher nur mit einem Darlehen gefördert.
  • Es werden mehr Fortbildungen, vor allem in den Gesundheits- und Pflegeberufen und an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen, Zweitfortbildungen und „Online-Lehrgänge“ in die Förderung einbezogen und somit deutlich mehr Personen gefördert. Damit wird auf den Fachkräftemangel vor allem in den Gesundheits- und Pflegeberufen reagiert. Der Aspekt des lebenslangen Lernens durch gestufte Fortbildungen in mehreren Schritten wird stärker berücksichtigt und flexibleren Möglichkeiten des Lernens dank der neuen Kommunikationstechniken Rechnung getragen.
  • Eine Verordnungsermächtigung ermöglicht künftig eine flexiblere und zügigere Einbeziehung weiterer neuer Fortbildungsqualifikationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
  • Durch einen Ausbau der familienbezogenen Leistungen werden für Familien mit Kindern, Frauen und Alleinerziehende die Möglichkeiten einer beruflichen Fortbildung verbessert. Bei Vollzeitmaßnahmen erhöht sich der Unterhaltszuschlag für Kinder um ca. 52 EUR je Kind. Durch einen auf 128 EUR je Monat und Kind erhöhten Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende sollen vor allem mehr Frauen für eine berufliche Weiterqualifizierung gewonnen werden. Geringverdienenden mit betreuungsbedürftigen Kindern können außerdem die Darlehen künftig leichter gestundet oder sogar erlassen werden.
  • Die deutlich verbesserte Existenzgründungskomponente des Gesetzes ist eine Reaktion auf den in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen anstehenden Generationswechsel. Durch einen um 50% auf 75% angehobenen Erlassbetrag werden die Anreize zur Existenzgründung erhöht. Fortbildungsabsolventen haben künftig bis zu 6 Jahre Zeit, um ein Unternehmen zu gründen bzw. zu übernehmen und die ersten zwei Beschäftigten einzustellen. Mit der deutlichen Erhöhung des Vermögensfreibetrages von bisher 5.112 EUR auf künftig 35.791 EUR wird sichergestellt, dass Existenzgründer über die notwendigen finanziellen Reserven für die Unternehmensgründung verfügen.
  • Ausländische Facharbeiter erhalten durch eine auf drei Jahre verkürzte notwendige Erwerbstätigkeit die gleichen Chancen auf eine berufliche Weiterbildung und eine Existenzgründung wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Dies ist nicht nur ein Beitrag zur Integration und zur Behebung des Fachkräftemangels, sondern schafft auch Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Betrieben mit ausländischen Inhabern.
  • Das Verwaltungsverfahren wird gründlich vereinfacht.

„Nach der BAföG-Reform für Studierende ist die Reform des „Meister-BAföG“ für Fachkräfte die konsequente Fortführung der Qualifizierungsoffensive dieser Bundesregierung. Jedem einzelnen Menschen in diesem Lande soll unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die bestmögliche berufliche Qualifikation ermöglicht werden. Dies ist angesichts des enormen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften in allen Berufsbereichen einer der wichtigsten Aufgaben einer zukunftsweisenden und sozialen Bildungspolitik“, betonte Bulmahn. Ab dem kommenden Jahr werden Bund und Länder ihr finanzielles Engagement für das „Meister-BAföG“ in etwa verdoppeln: Die Aufwendungen für die Aufstiegsförderung werden von derzeit etwa 51 Millionen auf 97 Millionen Euro im Jahre 2002 und bis auf 113 Millionen Euro im Jahre 2005 ansteigen. Hinzu kommen die von der Deutschen Ausgleichsbank ausgereichten zinsgünstigen Bankdarlehen in einer Größenordnung von etwa 123 Millionen Euro im Jahr. Auf Grund der verbesserten Förderbedingungen erwartet die Bundesregierung eine deutlich höhere Weiterbildungsbeteiligung und einen entsprechend starken Anstieg der Existenzgründungen.

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