Rückbau leerstehender Wohngebäude in den neuen Bundesländern
Die KfW fördert ab sofort in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) den Rückbau von leerstehenden Wohngebäuden. Die Bank öffnet dazu ihr bestehendes Wohnraum-Modernisierungsprogramm II für entsprechende Maßnahmen. Diese Öffnung ist Bestandteil des Stadtumbauprogrammes Ost der Bundesregierung. Im KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm II werden in den teilnehmendenden Bundesländern zusätzlich die folgenden Vorhaben gefördert: – Rückbau von Wohngebäuden, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung der Wohnungen und Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung
Die KfW fördert ab sofort in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) den Rückbau von leerstehenden Wohngebäuden. Die Bank öffnet dazu ihr bestehendes Wohnraum-Modernisierungsprogramm II für entsprechende Maßnahmen. Diese Öffnung ist Bestandteil des Stadtumbauprogrammes Ost der Bundesregierung.
Im KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm II werden in den teilnehmendenden Bundesländern zusätzlich die folgenden Vorhaben gefördert:
- Rückbau von Wohngebäuden, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung der Wohnungen und Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung
- Umschuldung bestehender Darlehen, sofern diese objektbezogen für das rückzubauenden Gebäude gewährt wurden
Die noch nicht beigetretenen neuen Länder Sachsen und Thüringen können sich dem Rückbauprogramm jederzeit anschließen. Im Falle Thüringens ist in Kürze damit zu rechnen.
Eigentümer, die ihr Wohngebäude abreißen wollen, können ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen in Höhe von EUR 125/qm Wohnfläche für eine Laufzeit von 10 Jahren erhalten.
Die Antragstellung erfolgt über Hausbanken. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt können die Hausbanken eine 50%-ige Haftungsfreistellung beantragen.
Voraussetzung für die Förderung sind entweder ein Bewilligungsbescheid über Zuschüsse aus dem Stadtumbauprogramm oder eine Abrissgenehmigung und Bescheinigung der Gemeinde, dass das Vorhaben dem Stadtentwicklungskonzept entspricht.
Aufgrund der Zinsverbilligung von Bund und neuen Ländern liegt der Zinssatz deutlich unter dem Marktzins. Der derzeit aktuelle Zinssatz beträgt ohne den Zinszuschlag für Haftungsfreistellung nominal 4,00% (effektiv 4,06%). Anträge für Kredite zum Rückbau in den genannten neuen Ländern können ab sofort bei den Hausbanken gestellt werden.
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