E.ON-Antrag auf Ministererlaubnis eingegangen
Die E.ON AG, Düsseldorf hat am 18. Februar 2002 beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie einen Antrag auf Ministererlaubnis nach § 42 GWB gestellt. E.ON beabsichtigt, von der Deutschen BP AG im Zuge einer Kapitalerhöhung 51 % der Anteile der Gelsenberg AG zu erwerben und im Ergebnis mittelbar einen bestimmenden Einfluss auf die Ruhrgas AG zu erlangen. Das Bundeskartellamt hatte dieses Zusammenschlussvorhaben am 21. Januar 2002 untersagt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie wird prüfen, ob die Erlaubnis zu dem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt werden muss. Nach § 42 GWB ist hierfür Voraussetzung, dass die mit dem Zusammenschluss verbundenen gesamtwirtschaftlichen Vorteile die wettbewerblichen Nachteile aufwiegen oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Hierbei ist auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Märkten außerhalb Deutschlands zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird nunmehr unverzüglich die gesetzlich vorgesehene Stellungnahme der Monopolkommission einholen. Außerdem wird der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, in deren Gebiet die beteiligten Unternehmen ihren Sitz haben, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nach Vorliegen der Stellungnahme der Monopolkommission ist für Mitte Mai 2002 eine öffentliche mündliche Verhandlung im Wirtschaftsministerium vorgesehen, bei der die Antragsteller, Konkurrenten, Verbände und Gewerkschaften gehört werden. Im Juni 2002 ist dann mit der Ministerentscheidung zu rechnen, so dass die gesetzlich vorgesehene Soll-Frist von vier Monaten eingehalten wird. Für eine verschiedentlich ins Spiel gebrachte Verschiebung der Entscheidung bis nach der Bundestagswahl im Herbst fehlt jede rechtliche Grundlage.
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