Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretärin Wolf für mehr Beteiligungskapital in der Mittelstandsfinanzierung
Die Arbeitsgruppe „Fortentwicklung der Mittelstandsfinanzierung“ hat sich am 25. Februar 2002 unter Leitung der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärin Margareta Wolf, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie getroffen. Im Zentrum der Beratungen stand das Thema Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen, nachdem sich die Arbeitsgruppe in früheren Sitzungen mit den Entwicklungen bei der Kreditfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen befasst hatte. Ausgangspunkt waren die Auswirkungen der neuen Regeln des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II).
Im Vergleich etwa zu den angelsächsischen Ländern hinkt die Beteiligungsfinanzierung in Deutschland weit hinterher. Staatssekretärin Wolf: „Gerade wegen der zunehmenden Bedeutung der Eigenkapitalausstattung von Unternehmen für die künftig immer wichtiger werdenden Bonitätsurteile müssen wir alles daran setzen, den Rückstand aufzuholen. Darin bin ich mit allen Gesprächsteilnehmern einig.“
Mit dem Ziel, den Aspekt der externen Eigenfinanzierung künftig stärker zu berücksichtigen, hat die Arbeitsgruppe eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet (vgl. Anlage). Danach erklären die kreditwirtschaftlichen Verbände, somit der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, der Bundesverband deutscher Banken und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ihre Bereitschaft, gemeinsam mit dem Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften zu prüfen, wie das mittelständische Geschäft von Beteiligungsgesellschaften weiter forciert werden kann insbesondere durch intensivere Beratung.
Dabei wollen die Verbände die bestehenden Instrumente der privaten Beteiligungsgesellschaften und der öffentlich geförderten Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, aber auch neue Ansätze, mit einbeziehen. Auch der Bund und seine Förderinstitute, die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, erklären ihre Bereitschaft, die bestehende Förderung weiterzuentwickeln, soweit dies beihilferechtlich und finanziell möglich ist. Dabei haben die Verbände darauf hingewiesen, dass auch die steuerliche Seite eine Rolle spielt.
Staatssekretärin Wolf appelliert jedoch auch an die mittelständischen Unternehmer, Hindernisse auf ihrer Seite abzubauen: „Unternehmer müssen erkennen, dass die Qualität von Beteiligungskapital ihren Marktpreis hat, der nicht mit dem Preis für Fremdkapital unmittelbar zu vergleichen ist. Und Mittelständler müssen akzeptieren lernen, dass die Bereitschaft für mehr Beteiligungskapital der weit verbreiteten Herr-im-Hause-Mentalität entgegen steht.“ In diesem Sinne erklären der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie der Bundesverband des Groß- und Außenhandels, diese Initiative zu unterstützen und ihrerseits verstärkt auf Beteiligungskapitalfinanzierung als Ergänzung bzw. als Alternative zur Kreditfinanzierung bei mittelständischen Unternehmen hinzuwirken.
Anlage Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgruppe „Finanzierung mittelständischer Unternehmen“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 25. Februar 2002
Die Arbeitsgruppe „Finanzierung mittelständischer Unternehmen“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat unter dem Vorsitz der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Margareta Wolf am 25. Februar 2002 in Berlin getagt. In dieser Arbeitsgruppe sind als kreditwirtschaftliche Verbände der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) und der Verband der Bürgschaftsbanken (VdB), als weitere Spitzenverbände der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie der Bundesverband des Groß- und Außenhandels (BGA) und auch die beiden Förderbanken des Bundes, die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) bzw. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vertreten.
Ausgehend von der in der Arbeitsgruppe bestehenden Einigkeit darüber, dass bei der Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft der Aspekt der externen Eigenfinanzierung künftig stärker berücksichtigt werden muss und es deshalb ein gemeinsames Ziel ist, Angebote von Beteiligungsgesellschaften durch die mittelständische Wirtschaft intensiver zu nutzen, wird folgendes erklärt:
Die kreditwirtschaftlichen Verbände sind bereit, gemeinsam mit dem Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften zu prüfen, wie das mittelständische Geschäft von Beteiligungsgesellschaften, insbesondere auch durch intensivere Beratung über den sinnvollen Einsatz der Beteiligungsfinanzierung neben der Kreditfinanzierung weiter forciert werden kann. Dabei sollen die bestehenden Instrumente der privaten Beteiligungsgesellschaften und der öffentlich geförderten Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, aber auch neue Ansätze mit einbezogen werden. Auch der Bund und seine Förderinstitute (DtA und KfW) sind bereit, diese Anstrengungen der Kreditwirtschaft durch eine Weiterentwicklung bestehender Förderangebote im Rahmen der beihilferechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zu begleiten. Die Verbände weisen darauf hin, dass auch steuerliche Faktoren eine Rolle spielen. BDI, DIHK und ZDH sagen zu, ihrerseits vermehrte Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligungskapitalfinanzierung als Ergänzung bzw. Alternative zur Kreditfinanzierung auf Seiten der mittelständischen Unternehmen stärker zu etablieren.
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