EFI: Additive Fertigung (3D-Druck) kann Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland begrenzen
Additive Fertigung (AF) ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler physischer Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen.
Neue Produkte werden durch das schichtweise Auftragen zumeist von Metallen oder Kunststoffen gefertigt. Deutschland ist im Bereich AF gut aufgestellt und Nettoexporteur von AF-Gütern und -Dienstleistungen.
Bereits im Jahr 2010 erzielten Unternehmen in Deutschland mit dem Verkauf von AF-relevanter Hard- und -Software sowie -Dienstleistungen rund 8,7 Milliarden Euro Umsatz. Bis zum Jahr 2020 könnte der Umsatz auf ein Volumen von bis zu 35 Milliarden Euro wachsen.
Zurzeit wird AF primär für die Herstellung von komplexen Einzelteilen, Prototypen und Kleinserien eingesetzt. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass AF auch verstärkt für die Serienproduktion verwendet wird.
Die Expertenkommission konstatiert, „dass der Einsatz von AF eine Prozessinnovation darstellt, die auch größere Freiräume bei der Entwicklung neuer Produkte eröffnet und eine größere Produktvielfalt ermöglicht“. Designs müssen sich nun weniger an technischen Restriktionen orientieren, wie sie bei traditionellen Herstellungsverfahren – beispielsweise dem Gießen – gegeben sind.
AF erlaubt es den Anbietern auch, stärker auf die individuellen Bedürfnisse von Kunden einzugehen. Das macht es für Unternehmen attraktiver, ihre Produktion nahe an den Käufermärkten und Verbrauchern anzusiedeln.
„AF kann die industrielle Produktion in Deutschland stärken und die Verlagerung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in andere Länder begrenzen oder sogar Wertschöpfungsprozesse wieder in Deutschland verankern“, so die Expertenkommission.
Um die Potenziale von AF für Deutschland nutzbar zu machen, fordert die Expertenkommission, die Rahmenbedingungen für AF zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, sämtliche Fördermaßnahmen in Deutschland in einen stringenten Gesamtrahmen einzubetten, der Technologieanbieter und Technologieanwender gleichermaßen berücksichtigt.
Darüber hinaus empfiehlt die Expertenkommission, bislang noch offene Rechtsfragen etwa zur Haftung zeitnah zu klären. Kompetenzen für die Nutzung von AF sollten im gesamten Ausbildungssystem vermittelt werden. Dazu regt die Kommission an, AF-Technologien an Hochschulen, in der beruflichen Ausbildung sowie an Schulen intensiv einzusetzen.
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