„Neue Ordnung der Arbeit“ – Arbeitsmarktreformen: Wo Deutschland von Nachbarländern lernen kann
Das gilt vor allem mit Blick auf die deutlich gesunkene Tarifbindung sowie den hohen Anteil atypischer Arbeitsverhältnisse wie Teilzeitarbeit, befristete Beschäftigung, Leiharbeit und Minijobs.
Bei einer Neuordnung des Arbeitsmarktes kann sich die deutsche Politik in vielen Einzelaspekten an Regelungen in anderen europäischen Ländern orientieren, sagt Prof. Dr. Brigitte Unger.
Wie, das zeigt die Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung und Wirtschaftsprofessorin an der Universität Utrecht in einem Vortrag auf der Tagung „Konturen einer neuen Ordnung der Arbeit“. Die vom WSI in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund organisierte Veranstaltung findet heute in Berlin statt.
Die Ausgangssituation:
In den vergangenen beiden Jahrzehnten ist der Anteil atypischer Arbeitsverhältnisse an der abhängigen Beschäftigung von knapp 20 auf rund 35 Prozent gestiegen. Damit ist die Atypischen-Quote in Deutschland höher als in den meisten EU-Ländern, zeigt Ungers Analyse. Laut einer WSI-Untersuchung von 2012 erhalten knapp 60 Prozent der atypisch Beschäftigten nur einen Niedriglohn. Die Tarifbindung ging seit Mitte der 1990er Jahre deutlich zurück – von knapp 80 auf etwa 60 Prozent.
Zeitgleich wuchs auch der Niedriglohnsektor in Deutschland erheblich. Und der Einkommensrückstand von Frauen gegenüber Männern („Gender Pay Gap“) liegt mit knapp 22 Prozent um mehr als fünf Prozentpunkte über dem Durchschnitt der OECD-Länder. Überdurchschnittlich gut schneidet die Bundesrepublik hingegen bei der Jugendarbeitslosigkeit ab – ein Effekt des dualen Ausbildungssystems.
Mindestlöhne:
20 von 27 EU-Staaten haben einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. In den westeuropäischen Euro-Ländern reichen die Lohnminima von 8,65 brutto pro Stunde in Irland bis 10,83 Euro in Luxemburg. Nach Einschätzung der Ökonomin Unger haben sich gesetzliche Mindestlöhne zur Absicherung des Lohnsystems bewährt. Ein gutes Verfahren zur Festlegung der Lohnuntergrenze gebe es in Großbritannien: Dort entscheidet eine unabhängige Kommission, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaftler sitzen, über die Höhe.
Allgemeinverbindlicherklärungen:
Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass Beschäftigte, die durch Tarifverträge geschützt sind, deutlich seltener mit Niedriglöhnen auskommen müssen. Allerdings wurden 2010 in Deutschland nur noch rund 62 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt. In Nachbarländern wie den Niederlanden, Belgien, Frankreich oder Österreich liegt die Quote hingegen zwischen 82 und 97 Prozent. Das liegt daran, dass die jeweiligen Arbeitsmarktordnungen das Tarifsystem durch gut praktikable Verfahren zu Allgemeinverbindlicherklärungen stützten. In der Bundesrepublik führen Allgemeinverbindlicherklärungen, die tarifliche Regelungen auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen verpflichtend machen, seit Jahren ein Schattendasein.
Reduzierung des Gender-Pay-Gaps:
Ein bedeutender Beitrag, um den Gender-Pay-Gap zu reduzieren, seien Mindestlöhne, betont WSI-Direktorin Unger. Darüber hinaus seien ein ausreichendes Angebot an öffentlicher Kinderbetreuung sowie Quoten für die Besetzung von Führungsposten ziehlführende Ansätze. Anregungen für Verbesserungen sieht die Forscherin in Schweden oder Frankreich.
Re-Regulierung besonders problematischer Beschäftigungsformen:
Minijobs und Leiharbeit haben sich auch infolge der Deregulierung in den 200er Jahren stark ausgebreitet. Studien zeigen, dass Beschäftigte in beiden Formen atypischer Beschäftigung hohe Prekaritätsrisiken tragen. Das betrifft die Bezahlung, die Beschäftigungssicherheit und den Zugang zu Weiterbildung. „Angesichts dramatischer Fehlenwicklungen wären Eindämmung und Abschaffung der Minijobs geboten“, sagt Brigitte Unger. Ansätze für bessere Regulierung seien in Frankreich und Großbritannien zu beobachten. Dort werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nur subventioniert, wenn sie eine Mindestanzahl von Wochenstunden oder ein Mindesteinkommen bieten. Auch bei der Behandlung von Leiharbeitsverhältnissen lohne sich ein Blick nach Frankreich: Dort müssen Leiharbeiter nicht nur vom ersten Tag bezahlt werden wie Stammbeschäftigte des Entleihbetriebs. Sie erhalten zusätzlich eine „Prekaritätsprämie“. Zudem finanzieren die Verleiher branchenbezogene Qualifizierungsfonds.
„Europa steht am Scheideweg“, erklärt Unger: „Schlägt man auf dem Arbeitsmarkt die ‚Low Road’ ein, die zu Billiglöhnen und prekären Jobs führt? Oder begibt man sich auf die ‚High Road’, auf der sich Innovation, Qualifikation und betriebliche Flexibilität mit Sicherheit und Mitbestimmung kombinieren lassen?“ Derzeit zeichne sich die Gefahr ab, „dass durch die schwere Krise in Südeuropa der Druck in Richtung ‚Low Road’ zunimmt. Sinnvolle Regulierungen geraten in Gefahr. Dabei kann es keinen Zweifel geben, dass wir nur auf der ‚High Road’, mit einem Leitbild guter Arbeit weiterkommen. Das gilt insbesondere in Deutschland.“
Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung
Prof. Dr. Brigitte Unger
Wissenschaftliche Direktorin WSI
Tel.: 0211-7778-187
E-Mail: Brigitte-Unger@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
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