Reform der Allgemeinverbindlicherklärung hilft bei der Stabilisierung des Flächentarifvertrages

In Deutschland werden Tarifverträge kaum noch allgemeinverbindlich erklärt. Lediglich 1,5 Prozent der Lohn- und Gehaltstarifverträge galten 2011 über eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) auch für nicht-tarifgebundene Betriebe. Vor gut 20 Jahren waren es noch knapp sechs Prozent. Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gelten derzeit nur noch regional begrenzt für insgesamt rund 245.000 Beschäftigte.

Damit ist in der Bundesrepublik ein Instrument zum Auslaufmodell geworden, das wesentlich zur Stabilisierung des Tarifsystems beitragen kann. Das zeigen Erfahrungen aus zahlreichen EU-Ländern, in denen AVE seit langem deutlich verbreiteter sind als in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommen Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Thorsten Schulten, Tarifexperten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. In einem neuen Schwerpunktheft der WSI-Mitteilungen stellen die beiden Forscher sowie Experten aus verschiedenen europäischen Ländern dar, wie sich AVE entwickelt haben.* Die Untersuchungen werden heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Europäische Erfahrungen: Starke Nutzung der AVE führt zu hoher Tarifbindung
Die Wissenschaftler attestieren einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und einer allgemeinen Erosion des Tarifsystems: In Westdeutschland wurden 2011 nur noch 54 Prozent der Beschäftigten nach einem Branchen- oder Flächentarifvertrag bezahlt. Im Osten galt lediglich für 37 Prozent ein Flächentarif. Seit Ende der 1990er Jahre ist die Tarifbindung in Deutschland um etwa 15 Prozentpunkte zurückgegangen (siehe Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Damit liegt die Bundesrepublik deutlich hinter dem Gros der westeuropäischen Staaten zurück, zeigen die Untersuchungen.
Ein wesentlicher Grund: In vielen europäischen Ländern wie z.B. Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Finnland, Spanien oder Griechenland werden Tarifverträge in der Regel für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt, sie gelten über die abschließenden Tarifparteien hinaus für alle Unternehmen einer Branche. Vergleichbare Regelungen mit einer ähnlichen Wirkung gibt es zum Beispiel in Österreich. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Tarifbindung von mehr als 80 Prozent, in manchen Ländern sogar von über 90 Prozent, schreibt WSI-Forscher Schulten.

Der europäische Vergleich zeigt auch: Weit reichende Allgemeinverbindlicherklärungen gibt es sowohl in Ländern mit einem relativ hohen als auch einem niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Die Bandbreite reicht von 70 Prozent in Finnland bis zu acht Prozent in Frankreich. „Die Befürchtung, dass AVE zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Durchsetzungsmacht führe, findet in der Praxis keine Bestätigung.“ so Schulten. Auf die Organisation der Arbeitgeber wirke sich eine weit reichende AVE-Praxis eindeutig positiv aus. „Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch einmal mehr, warum in vielen europäischen Ländern die AVE vor allem von den Arbeitgeberverbänden unterstützt wird, während die stark ablehnende Haltung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) in Deutschland eher ungewöhnlich ist“, erklärt der WSI-Forscher.

Restriktive Haltung der Arbeitgeber-Dachverbände
In einer zunehmend restriktiven Haltung der BDA sieht auch Tarifexperte Bispinck eine wesentliche Ursache für den Bedeutungsverlust von AVE in Deutschland. In Einzelfällen habe der Dachverband sogar Wünsche seiner Mitgliedsverbände nach Allgemeinverbindlicherklärung blockiert. Die Ablehnungsquote bei Anträgen auf AVE stieg von etwa sechs Prozent in den 1990er Jahren auf elf Prozent in den 2000er Jahren. Hinzu kämen relativ hohe rechtliche Hürden für eine AVE: So sieht das Tarifvertragsgesetz vor, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer einer Branche beschäftigen müssen.

Vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung und der zunehmenden Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa habe zwar das Arbeitnehmerentsendegesetz an Bedeutung gewonnen. Dieses gilt inzwischen für neun Branchen; in einer weiteren ist seine Anwendung geplant. In diesen Branchen sind rund 3,7 Millionen Menschen beschäftigt – etwa 15 Mal so viele wie in den Tarifbereichen mit AVE. Allerdings setzt das Entsendegesetz zumeist lediglich Mindestlöhne, während die klassische Allgemeinverbindlicherklärung die gesamte Entgelttabelle und eine ganze Reihe weiterer, auch manteltarifvertraglicher Regelungen umfassen kann, erläutert Bispinck.

Reformvorschläge für eine stärkere Nutzung der AVE
Eine Renaissance der Allgemeinverbindlicherklärung sei ein wichtiger Baustein, um das Tarifsystem zu stabilisieren, analysieren Bispinck und Schulten. Mittlerweile lägen dazu sowohl aus der Wissenschaft als auch von den Oppositionsparteien im Bundestag Reformvorschläge vor. Die Forscher halten es für vernünftig, die Veto-Position der Arbeitgeberverbände abzuschaffen. Zudem könnten im Tarifausschuss, der über die Ausdehnung von Tarifverträgen entscheidet, auch die jeweiligen Branchen-Tarifparteien sitzen – und nicht nur übergeordnete Dachverbände. Zudem sei es sinnvoll, das Quorum im Tarifvertragsgesetz abzuschaffen und stattdessen auf die Repräsentativität der Tarifverträge abzustellen. Die derzeit geltende Regelung erschwere eine AVE gerade dann, wenn durch sinkende Tarifbindung die sozialpolitische Notwendigkeit einer Regulierung größer werde.

*Reinhard Bispinck: Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen – vom Niedergang zur Reform? In: WSI Mitteilungen 7/2012.
Download: http://194.245.120.122/Sites/A/Online-Archiv/10657

Thorsten Schulten: Stellenwert der Allgemeinverbindlicherklärung für die Tarifvertragssysteme in Europa. In: WSI Mitteilungen 7/2012.
Download: http://194.245.120.122/Sites/A/Online-Archiv/10666

Die PM mit Grafiken (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2012_10_24.pdf

Das Inhaltsverzeichnis des Schwerpunktheftes:
http://www.boeckler.de/index_wsi-mitteilungen.htm

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Tel.: 0211-7778-232
E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de

Dr. Thorsten Schulten
WSI-Experte für Europäische Tarifpolitik
Tel.: 0211-7778-239
E-Mail: Thorsten-Schulten@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

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