Schwarmfinanzierung: Crowdinvesting präzise regulieren
In Deutschland finanzieren sich Start-up-Unternehmen zunehmend durch die Emission von Vermögensanlagen über sogenannte Crowdinvesting-Portale im Internet. Auch Kleinanleger können sich hier mit relativ geringen Beträgen von manchmal nicht mehr als vier Euro beteiligen. Der Vorteil für die jungen Unternehmen: Sie können bis zu 100.000 Euro einsammeln – ohne einer spezifischen Regulierung durch den Kapitalmarkt zu unterliegen.
Aktuelle Rechtslage
Der Rechtswissenschaftler Professor Lars Klöhn und der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Lars Hornuf haben nun die aktuelle Markt- und Rechtslage in Deutschland und in den USA, wo das Crowdinvesting mit dem JOBS Act kürzlich detaillierte rechtliche Vorgaben erhielt, in einer Veröffentlichung skizziert. „Wir diskutieren dabei auch denkbare Regulierungsansätze für Deutschland“, so Hornuf. „Dabei werden unter anderem der gesellschaftliche Nutzen und die sozialen Kosten des Crowdinvestings beleuchtet“.
Für diese Studie wurden erstmals Daten zu den Unternehmen, den Investoren und den Crowdinvesting-Portalen in Deutschland erhoben. Dabei zeigte sich, dass bis Mitte des Jahres fünf deutsche Portale ihre Kapitalvermittlungstätigkeit aufgenommen und insgesamt rund zwei Millionen Euro an 22 Start-up-Unternehmen vermittelt haben. „Die Tendenz ist steigend“, berichtet Hornuf. „Schon in den nächsten Monaten sollen weitere Portale eröffnet werden.“
Keine Pflicht zum Wohlverhalten
„Problematisch ist, dass das Crowdinvesting in Deutschland derzeit nicht spezifisch geregelt ist“, so Klöhn. „Das bedeutet unter anderem, dass die Betreiber der Portale nicht den Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes nachkommen müssen und auch keine Tätigkeitserlaubnis nach dem Kreditwesengesetz benötigen.“ Da hilft es kaum, dass die – fast ausschließlich männlichen – Investoren überwiegend gut ausgebildet und erfahren am Kapitalmarkt sind.
Die Autoren plädieren für eine deutsche oder europäische Gesetzgebung zur spezifischen Regulierung des Crowdinvesting, möglicherweise in Anlehnung an den US-amerikanischen JOBS Act. Der Grundstein für die Evaluierung der Wirkung und des Erfolgs entsprechender Maßnahmen – auch im Vergleich zu ähnlichen Finanzierungsreformen in Deutschland und anderen Ländern – wird jetzt bereits gelegt: Die bislang erhobenen Daten sollen in einer „LMU-Datenbank für Crowdinvesting“ fortgeführt werden. (suwe)
Publikation:
Crowdinvesting in Deutschland. Markt, Rechtslage und Regulierungsperspektiven
Lars Klöhne, Lars Hornuf
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft, Heft 4, 15. August 2012, S. 237-266
Kontakt:
Professor Lars Klöhn
Juristische Fakultät der LMU
Tel.: 089 / 2180 –
E-Mail: lehrstuhl.kloehn@jura.uni-muenchen.de
Web: http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/kloehn/index.html
Dr. Lars Hornuf
Juristische Fakultät der LMU
Tel.: 089 / 2180 – 3010
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