Wann Selbstständige weniger als den gesetzlich gewünschten Mindestlohn erwirtschaften
Die Einkommen von Selbstständigen unterscheiden sich deutlich – teilweise reichen sie nicht aus, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Rund 3 % der Selbstständigen nehmen daher staatliche Leistungen auf der Basis des SGB II in Anspruch.
Laut Bundesagentur für Arbeit zählten 126.985 Selbstständige im Jahr 2013 zu diesen sogenannten „Aufstockern“, wobei ihr durchschnittlicher Stundenverdienst nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn bei 6,70 € netto lag. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 gehörten zu dieser Gruppe nur 72.171 Personen.
Können Selbstständige nicht von ihrer Tätigkeit leben, liegt dies nach Untersuchungen des IfM-Bonn nicht nur daran, dass es keine ausreichende Marktnachfrage nach dem jeweiligen Produkt- oder Leistungsangebot gibt.
Vielmehr sind auffällig viele Selbstständige, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in den Wirtschaftsbereichen zu finden, die besonders vom Strukturwandel betroffenen sind. Hierzu zählen sowohl der distributive Sektor als auch Kunst und Kultur, Erziehung, Unterricht, Pflege und Betreuung.
„Auch Ausgliederungen in der Privatwirtschaft führen häufig zu einer Verlagerung der Risiken auf schwächere Schultern – was beispielsweise bei den kleinen Selbstständigen im Medienbereich und im Logistiksektor zu unsicheren und niedrigeren Einkommen führt“, berichtet die Präsidentin des IfM Bonn Prof. Dr. Friederike Welter, die zugleich einen Lehrstuhl an der Universität Siegen innehat.
„Die Auswertungen haben auch gezeigt, dass Selbstständige erst nach gut 3 bis 5 Jahren selbstständiger Tätigkeit staatliche Unterstützung beantragen. Dies spricht dafür, dass ihnen bei ihrem Start zunächst ausreichend finanzielle Reserven zur Verfügung stehen. Diese werden jedoch mit der Zeit aufgebraucht. Dagegen haben wir keine Hinweise darauf gefunden, dass speziell Gründungen aus der Arbeitslosigkeit in die Erwerbsarmut führen.“
Daneben können aber auch persönliche Lebensumstände und Schicksalsschläge mitursächlich sein, wenn Selbstständige nicht von ihrer Arbeit leben können. So finden sich unter den Aufstockern zahlreiche Hauptverdiener, die zugleich Kinder betreuen oder gesundheitlich erheblich eingeschränkt sind: Der IfM-Studie zufolge kommen 31 % der Leistungsbezieher auf eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 10 Stunden.
Die detaillierten Ergebnisse der Studie „Die Einkommenssituation von Selbst-ständigen und die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen auf Basis des SGB II“ sind auf der Homepage des Institut für Mittelstandsforschung (www.IfM-bonn.org) abrufbar.
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