"Qualitätssicherung an Hochschulen" – hohe Güte von mehrstufigen Verfahren zur Evaluation von Studium und Lehre

Mehrstufige Evaluationsverfahren für Studium und Lehre an deutschen Hochschulen haben sich bewährt

Stifterverbands-Studie zeigt aber auch: es gibt noch viel Verbesserungspotenzial in den Verfahrensabläufen und Konsequenzen von Begutachtungsrunden.

Eine heute vom Stifterverband veröffentlichte Studie bescheinigt mehrstufigen Verfahren zur Evaluation von Studium und Lehre in Deutschland eine „hohe Güte“. Allerdings werden in der Studie unter dem Titel „Qualitätssicherung an Hochschulen“ zugleich für die einzelnen Verfahrensschritte und Umsetzung der Evaluationsergebnisse eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen gemacht.

Im Jahr 2002 hat der Stifterverband ein Forschungsteam unter der Leitung von Professor Dr. Hans-Dieter Daniel, Leiter der Evaluationsstelle der Universität Zürich und Professor an der ETH Zürich, mit einer Untersuchung beauftragt, die die Verfahren ausgewählter Evaluationsinstitutionen aus der Perspektive aller Beteiligten (Gutachter, Fachangehörige und Studierende, Evaluationsbeauftragte der Hochschulen, Hochschulleitungen sowie Evaluationseinrichtungen) untersuchte. Die Studie sollte klären, ob die angestrebten Ziele der Verfahren tatsächlich erreicht worden sind, welche Verfahrensschritte sich bewährt haben, durch welche Faktoren Umsetzungserfolge und -misserfolge beeinflusst worden sind und ob sich Zielvereinbarungen als Instrument des Qualitätsmanagements bewährt haben. Untersuchungsgegenstand waren die Evaluationsverfahren des 1994 gegründeten Verbundes Norddeutscher Universitäten („Nordverbund“) und der 1995 gegründeten Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA).

Die wichtigsten Empfehlungen der Studie:

  • Die beteiligten Hochschulangehörigen sollten in Zukunft noch besser über Ziele und Folgen der Evaluation informiert und beraten werden. Ein Ranking sollte mit Evaluationsverfahren nicht verknüpft werden.
  • Die Hochschulen sollten zentrale Datenbanken zur Verfügung stellen, die die Ermittlung von Kennzahlen und Beurteilungsgrößen erleichtern.
  • Die Gutachtergruppen sollten grundsätzlich international besetzt sein und neben einer bewertenden auch eine beratende Funktion im Begutachtungsverfahren ausüben.
  • Verantwortlichkeiten für die Umsetzung von Evaluationsergebnissen sollten präzise bestimmt und in Zielvereinbarungen festgelegt werden. Die ausbleibende Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sollte spürbare Konsequenzen haben.

„Die Ergebnisse zeigen: wir müssen vor allem wirksame Instrumente zur Steuerung der Zielerreichungsprozesse entwickeln, die wir bislang in den Hochschulen noch nicht haben,“ unterstreicht Dr. Ekkehard Winter, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbands. „Das betrifft Anreiz- und Sanktionsmechanismen ebenso wie das Management und Controlling solcher Prozesse. Zudem müssen die Verfahren praktikabel, effizient und effektiv sein. Nur so lässt sich der große Aufwand rechtfertigen und die Sinnhaftigkeit eines solchen Qualitätssicherungsprozesses vermitteln, der ja ganz grundlegend auf den Willen zur Mitwirkung der Hochschulangehörigen selbst angewiesen ist.“

Die Studie wird am 16. Mai 2003 im Bonner Wissenschaftszentrum auf dem vom Stifterverband und der Hochschulrektorenkonferenz veranstalteten Symposium „Evaluation von Studium und Lehre auf dem Prüfstand“ der Öffentlichkeit präsentiert und von einem internationalen Expertenkreis diskutiert.

Media Contact

Dr. Meyer-Guckel Stifterverband

Weitere Informationen:

http://www.stifterverband.de

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