Akkreditierungsrat tagte in Hamburg
Die 11. Sitzung, die der Akkreditierungsrat seit seiner Konstitution im Juli 1999 durchführte, fand wieder an einer Hochschule statt: Auf Einladung von Universitätspräsident Dr. Dr. h.c. Jürgen Lüthje trat das 14-köpfige Gremium, das zur Qualitätssicherung der neuen Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz eingesetzt wurde, im Gästehaus der Universität Hamburg zusammen.
Die 11. Sitzung, die der Akkreditierungsrat seit seiner Konstitution im Juli 1999 durchführte, fand wieder an einer Hochschule statt: Auf Einladung von Universitätspräsident Dr. Dr. h.c. Jürgen Lüthje trat das 14-köpfige Gremium, das zur Qualitätssicherung der neuen Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz eingesetzt wurde, im Gästehaus der Universität Hamburg zusammen. „Durch die Einführung der neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master werden den Hochschulen neue Möglichkeiten der Gestaltung von Studiengängen eröffnet. Die Hochschulen sollten diese Chancen für kürzere, vielfältigere Studienangebote nutzen, gleichzeitig jedoch auch für die Qualitätssicherung Sorge tragen“, sagte der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Hoffmann. So sieht auch der Entwurf für ein neues Hamburgisches Hochschulgesetz Qualitätssicherung als Aufgabe der Hochschulen vor. Zukünftig sollen die Hamburger Hochschulen zu einer regelmäßigen Qualitätssicherung verpflichtet werden.
Bislang wurde die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Studiengänge und -abschlüsse über zumeist zeitaufwendig ausgehandelte Rahmenprüfungsordnungen sichergestellt. Akkreditierungsverfahren sollen nunmehr ein schnelleres und flexibleres Verfahren begünstigen und die Transparenz und Vergleichbarkeit – auch im internationalen Maßstab – fördern. Als Zeichen der positiv bestandenen Qualitätsprüfung tragen die zertifizierten Studiengänge das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Im Akk-reditierungsrat wirken Vertreter der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis zusammen. Der Akkreditierungsrat koordiniert den Ablauf der fachlich-inhaltlichen Begutachtung der neuen Studiengänge und akkreditiert die damit beauftragten Agenturen.
Im Rahmen seiner Sitzung in Hamburg verabschiedete der Akkreditierungsrat Eckpunkte für ein Monitoring-Verfahren, das die Einhaltung von „Mindeststandards und Kriterien zur Akkreditierung“ in den Begutachtungsverfahren überwachen soll. „Wir werden allerdings ebenso kontrollieren wie koordinieren und die Agenturen in ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen“, meinte dazu Professor Hoffmann.
Weitere Informationen über Aufgaben und Zusammensetzung des Akkreditierungsrates finden Sie auf der Internethomepage unter http://www.akkreditierungsrat.de
Weitere Informationen finden Sie im WWW:
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