Sorge um den wissenschaftlichen Nachwuchs

Universität zu Köln warnt vor Streichung der individuellen Graduiertenförderung

„Die Absicht der Landesregierung, die individuelle Graduiertenförderung zugunsten der Einrichtung Graduierten-Kollegs einzustellen, würde nicht nur den bisherigen Zielen der Landesregierung widersprechen, sondern darüber hinaus vor allem die Geisteswissenschaften vor große, wenn nicht gar un-überwindbare Probleme stellen“. Mit dieser Stellungnahme reagierte der Rektor der Universität zu Köln, Professor Dr. Tassilo Küpper, auf entsprechende Pressemeldungen.

Mit Hilfe des nordrhein-westfälischen Graduiertenförderungsgesetzes hat die Universität zu Köln in der Vergangenheit vor allem auch das Ziel verfolgt, besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen mit zum Teil sehr speziellen Themenstellungen zu fördern. Damit entsprach die Universität einem erklärten Ziel der Landesregierung, das durch die neue Entscheidung gefährdet würde. Darüber hinaus würde durch den Wegfall des Landesgraduiertenförderungsgesetzes der erfolgreiche Abschluss einer Promotion, der in einigen Berufszweigen unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist, durch die dann notwendige Berufstätigkeit immer weiter hinausgeschoben. Schon jetzt liegen die Promotionszeiten teilweise bei vier Jahren. „Dies kann auch im internationalen Vergleich nicht das Ziel der Hochschulpolitik sein,“ so Rektor Professor Küpper.

Nach Auffassung der Universität zu Köln bilden die Graduiertenkollegs eine wichtige Ergänzung der Landesgraduiertenförderung; keineswegs können sie diese Förderungsmöglichkeit jedoch ersetzen. Die Universität zu Köln hat bei der Schaffung der Graduiertenkollegs sogar Pionierarbeit geleistet. Bereits im Jahre 1984 wurde mit Unterstützung der Fritz-Thyssen-Stiftung an der Kölner Universität das ersten Graduiertenkolleg in Deutschland errichtet. Insgesamt 67 Doktoranden und Doktorandinnen erhalten ihre Stipendien im Rahmen von fünf Graduiertenkollegs, die weit über-wiegend in den Naturwissenschaften angesiedelt sind. Bei den Graduiertenkollegs werden nur Arbeitsgruppen bzw. Forschungsprojekte mit mehreren Teilnehmern gefördert, wodurch diese Form der Graduiertenförderung vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich zu begrüßen ist.

Die Geisteswissenschaften sind jedoch im hohen Maße auf die individuelle Graduiertenförderung angewiesen. Gerade an der Universität zu Köln, die sehr stark geisteswissenschaftlich ausgerichtet ist, hat dieser Wissenschaftsbereich besondere Bedeutung. An der Universität zu Köln werden ca. 60 Doktoranden und Doktorandinnen mit Mitteln aus dem Landesgraduiertenförderungsgesetz gefördert. Daher würde die Abschaffung der Landesgraduiertenförderung sich vor allem auch an der Universität zu Köln auf den wissenschaftlichen Nachwuchs sehr nachteilig auswirken.

Hinzu kommt, dass die Landesregierung erst im vergangenen Jahr auch die Förderung von Behinderten durch Graduiertenstipendien ermöglicht hat. Dieses nahm die Universität zu Köln zum Anlass, drei schwerbehinderte Doktoranden – darunter eine vollblinde Wissenschaftlerin – in das Stipendienprogramm aufzunehmen. „Sollte die Landesregierung auch die laufende Förderung durch Graduiertenstipendien stoppen, würde dies nicht nur ihren selbstgesetzten Zielen widersprechen, sondern sich auch in gravierender Weise auf persönliche Schicksale auswirken,“ so Rektor Professor Küpper. Im übrigen sollte die Höhe des Graduiertenstipendiums, das 1984 bei 1.200 DM eingefroren worden ist, dringend an den aktuellen Bedarf angepasst werden.

Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

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Gabriele Rutzen idw

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