"Meister-BAföG" heute abschließend im Bundestag
Qualifizierungsoffensive und Mittelstandsförderung sind zentrale Ziele
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in 2. und 3. Lesung mit dem „Meister-BAföG“, dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Das neue Meister-BAföG soll zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Wolf-Michael Catenhusen, erklärte dazu: „Diese Reform ist familienfreundlich und sozial. Sie ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Qualifizierung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Mittelstandsförderung und zur Gründung neuer Unternehmen. Damit schaffen wir neue Arbeits- und Ausbildungsplätze – vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen. Hochmotivierte und fortbildungswillige Fachkräfte erhalten in diesem Lande endlich die Unterstützung, die sie brauchen und verdienen.“
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Siegmar Moosdorf, betonte: „Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist ein Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftstandorts Deutschlands. Sie berücksichtigt den Umstand, dass wir mehr Fach- und Führungskräfte sowie Personen brauchen, die den Weg in die Selbständigkeit wagen. Diesen Schritt wollen wir mit der Reform erleichtern und unterstützen, damit die „Kultur der Selbständigkeit“ in Deutschland weiter Einzug hält.“
Durch das neue Gesetz werden eine Reihe von Verbesserungen in das Meister-BAföG eingeführt: der Kreis der Geförderten und der Anwendungsbereich der Förderung wird ausgeweitet durch die Einbeziehung weiterer Fortbildungen vor allem in den Gesundheits- und Pflegeberufen, an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen, von Zweitfortbildungen und mediengestützten Fortbildungen, die Leistungen für alle Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen werden erheblich verbessert durch Einbeziehung der Kosten des Prüfungsstücks, Reduzierung der Darlehensbelastung durch einen Zuschuss i.H.v. 35% zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und höhere Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen – z. T. bereits durch die BAföG-Reform seit dem 01.04.01, die Familienkomponente wird gestärkt durch höhere Unterhaltsbeiträge für Familien mit Kindern, höhere Kinderbetreuungszuschüsse für Alleinerziehende sowie erleichterte Stundungs- und Erlassmöglichkeiten für geringverdienende Darlehensnehmer mit Kindern, eine größere Teilhabe von ausländischen Fachkräften wird erreicht durch Verkürzung der notwendigen Erwerbstätigkeit von 5 auf 3 Jahre und das Verwaltungsverfahren erheblich vereinfacht durch längere Bewilligungszeiträume, Reduzierung des Beantragungs- und Bewilligungsaufwands, einstufiges Verfahren der Darlehensgewährung und die Anwendung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze des Sozialgesetzbuchs.
„Die AFBG-Reform ist ein wichtiger Beitrag zur Realisierung der Gleichwertigkeit in allgemeiner und beruflicher Bildung: Wir möchten jedem einzelnen Menschen in diesem Lande unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die Chance auf die bestmögliche berufliche Qualifikation eröffnen“, sagte Catenhusen. Und Siegmar Mosdorf hob hervor „Die Existenzgründungskomponenten des Gesetzes wird so ausgestaltet, dass sie auch tatsächlich die gewünschten Impulse für mehr Betriebsgründungen und -übernahmen sowie mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze geben können.“
So wird z. B. der mögliche Darlehensteilerlass von 50% auf 75% der Darlehenssumme erhöht. Die Gründungs- und Einstellungsfristen für den Darlehensteilerlass werden auf nunmehr 3 Jahr bzw. 2 Jahre verlängert. Auch geringfügige Beschäftigung wird nun beim Darlehensteilerlass anerkannt sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch vorgezogene Existenzgründungen berücksichtigt. Durch einen deutlich höheren Vermögensfreibetrag von jetzt 70.000 DM wird das zur Existenzgründung angesparte Vermögen anrechnungsfrei gestellt, d. h. für Gründungsinvestitionen geschont. Die Kosten des Meisterstücks oder vergleichbarer Prüfungsarbeiten werden künftig als Darlehen bis maximal 3.000 DM in die Förderung einbezogen.
Bereits im kommenden Jahr werden Bund und Länder rund 90 Millionen Mark (46 Millionen Euro) zusätzlich für das „Meister-BAföG“ bereitstellen und damit den Mitteleinsatz in etwa verdoppeln. Die Finanzierung der Novelle mit einem Bundesanteil von 330 Millionen Mark bis 2005 wird vom BMBF mit 2/3 (66%) und vom BMWi mit 1/3 (34%) getragen. Damit wird die Förderung des Fachkräftenachwuchses und von angehenden Existenzgründern auf eine neue Basis gestellt.
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Weitere Informationen:
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