Der Vermittlungsgutschein
Um Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Förderung ihrer Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es seit 2019 das Qualifizierungschancengesetz. Dies sorgt dafür, dass allen Menschen -unabhängig von Alter und Beruf – die gleiche Chance der Weiterbildung zusteht und auch ermöglicht werden kann.
Mit einem sogenannten Vermittlungsgutschein kann, idealerweise nach einer Beratung durch die Agentur für Arbeit, eine Weiterbildung, die wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für den zukünftigen Job und zukünftige Situationen im Bereich der Arbeit vorbereitet, gefördert oder gar übernommen werden. Auch der (wieder) Einstieg in das Berufsleben soll durch die durch den Gutschein geförderten Maßnahmen erleichtert werden.
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Im Schnitt hat dieser einen Wert in Höhe von 2.000 Euro, mit denen Fortbildungen und finanziert werden können. Bei bestimmten Gegebenheiten, wie zum Beispiel einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder auch einer schon sehr langen Zeit der Arbeitslosigkeit, kann der Wert des Gutscheins sogar auf bis zu 2.500 Euro erhöht werden. Und nicht nur die Weiterbildung selbst kann durch ihn finanziert werden, sondern in vielen Fällen auch damit zusammenhängende Kosten wie in etwa Materialkosten, Bus- und Bahntickets und Kosten für Kinderbetreuung können übernommen werden.
Einlösbar ist ein solcher Gutschein an verschiedenen Stellen. Darunter fallen zum Beispiel
- private Arbeitsvermittlung
- betriebliche Trainingseinheiten um beispielsweise die Eignung für den Beruf festzustellen
- professionelles Coaching für die Jobsuche und das Anwenden bestimmter Strategien und Methoden
- Bewerbungstrainings
Es können auch Weiterbildungen besucht werden, die relevante Kenntnisse zum eigenen Berufsbild vermitteln. Das erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erleichtert auch den (Wieder)Einstieg ins Berufsleben.
Um eine geeignete Maßnahme zu erhalten wird bei einem Beratungsgespräch durch die Agentur für Arbeit besprochen welche der Optionen am meisten Sinn macht und wie diese geplant, und begonnen werden können. Hat man die entsprechende Maßnahme dann an der entsprechenden Anlaufstelle angefragt, wird durch den zuständigen Sachberater der Agentur für Arbeit eine bestätigende Bescheinigung ausgestellt die dann wiederum bei der Anlaufstelle vorgelegt werden kann. Nun kann es mit der Weiterbildung, mit der Trainingsbeschäftigung oder einer anderen Gewählten Option losgehen.
Einen Vermittlungsgutschein zu bekommen, ist gar nicht so schwer. Es gibt tatsächlich mehrere Möglichkeiten, ihn zu erhalten. Grundsätzlich gilt:
Personen die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und dieses beziehen und/ oder seit mindestens sechs Wochen arbeitslos sind haben in der Regel den Anspruch auf den Vermittlungsgutschein.
Es gibt aber auch Ausnahmen, sodass auch ALG II Empfänger oder noch angestellte Arbeitnehmer einen Vermittlungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen können, wenn diese zum Beispiel bereits gekündigt wurden und somit auf die Arbeitslosigkeit zugehen. Genaueres ist in dem Fall allerdings mit der ortsansässigen Agentur für Arbeit zu besprechen, welche den Anspruch auf den Gutschein prüft, die sinnvollste Art der Nutzung dessen bespricht und zu weiteren Fördermöglichkeiten berät.
Der Gutschein kann, je nach dem wie und weshalb er benötigt wird, in einem bestimmten Zeitraum auch mehrfach ausgestellt werden. Es ist also möglich ihn aus gegebenen Gründen auch mehrfach zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Allerdings ist zu beachten, dass die Vergabe des Vermittlungsgutscheins als sogenannte Ermessensleistung gilt. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit nicht verpflichtet ist, einen solchen auszustellen, wenn zum Beispiel nach einer Beratung der Eindruck entsteht, dass dieser nicht benötigt wird oder es keinen Sinn macht.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Gültigkeit für Vermittlungsgutscheine. Die Gültigkeit liegt allein im Ermessen des jeweils zuständigen Sachbearbeiters. Im Schnitt liegt diese allerdings bei drei Monaten, denn der Gutschein soll ja genutzt werden um schnellstmöglich (wieder) in den Arbeitsmarkt einzusteigen und innerhalb kurzer Zeit eine vielversprechende Anstellung zu erhalten. Diese Regelzeit variiert von Bundesland zu Bundesland.
Es ist aber auch möglich, dass die Gültigkeit vor der vermerkten Dauer endet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird
- der Anspruch auf ALG erlischt
- eine selbstständige Tätigkeit begonnen wird
- die Arbeitslosigkeit endet – z.B. durch Heirat, Mutterschutz o.Ä.
Es ist nicht jedem Arbeitnehmer und auch nicht jedem Arbeitgeber möglich, Fortbildungen auf eigene Faust zu stemmen. Insbesondere Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern hadern mit den Kosten.
Daher haben insbesondere solche kleinen Betriebe sehr gute Chancen darauf, dass die Kosten für Fortbildungen sogar vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Bei großen Konzernen kann mit etwa 15% Übernahme der Kosten gerechnet werden. Die genauen Bestimmungen für die Frage, wer wie viel Förderung erhält, können auf der Webseite der Agentur für Arbeit eingesehen werden.
Der größte Vorteil bei der Nutzung eines Vermittlungsgutscheines für Unternehmen liegt wohl darin, dass nicht nach einem Ersatz für einen sonst fähigen Mitarbeiter gesucht werden muss, nur weil dieser aufgrund seiner Situation oder aufgrund von mangelnder Erfahrung mit neuen Gegebenheiten in der Firma Probleme hat die Arbeit ausreichend präzise auszuführen. Arbeitnehmer profitieren davon, up-to-date in Sachen neue Entwicklungen in der Welt der Arbeit und neue Technologien für den Job zu sein und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt auch weiterhin gut halten zu können.
Für Personen, die nach einer Arbeitslosigkeit wieder in das Arbeitsleben einsteigen wollen oder eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit vermeiden wollen, bietet der Vermittlungsgutschein eine Möglichkeit, auch ohne extreme Kosten, welche oft für den- oder diejenige kaum zahlbar sind, an professionellen aussagekräftigen Maßnahmen teilzunehmen. Dadurch erhöhen sie nicht nur ihre Chancen darauf einen Job zu finden, sondern auch darauf, in diesem eine wertvolle Position zu er- und behalten. Auch auf ähnliche, eventuell (wieder) auftretende Situationen im Berufsleben wird durch zum Beispiel Bewerbungscoachings vorbereitet um in Zukunft vor Hilflosigkeit zu schützen.
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