Gute Berufsaussichten mit Pflanzenschutz und Pflanzenzucht
Neue Kartoffel- oder Maissorten sowie Energie- oder Nahrungspflanzen für konventionelle oder ökologische Landwirtschaft – wer entwickelt und begleitet eigentlich neue Pflanzen auf ihrem Weg bis zur Markteinführung? In diesem sensiblen Bereich der Lebensmittelwirtschaft arbeiten „Pflanzentechnologen und -technologinnen“.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat jetzt im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die dreijährige Berufsausbildung auf den neuesten Stand gebracht. Sie umfasst ein Spektrum vielfältiger Tätigkeiten für Menschen mit „grünem Daumen“ und Interesse an technischen Abläufen.
Die modernisierte Ausbildungsordnung berücksichtigt die technischen Fortschritte im Bereich der Pflanzenzucht, der Pflanzenvermehrung und dem integrierten Pflanzenschutz ebenso wie ökologische Zusammenhänge. Die beruflichen Kompetenzen von Pflanzentechnologen erstrecken sich dabei vom Planen, Umsetzen und Dokumentieren von Versuchen und Untersuchungsreihen über das Anwenden von Züchtungs- und Vermehrungsverfahren zur Entwicklung neuer Sorten, von der Entnahme und Analyse von Proben bis hin zu Anbau, Pflege und Ernte von Kulturpflanzen.
Mögliche Einsatzgebiete reichen von der Saatgutentwicklung, dem Pflanzenschutz und Feldversuchen bis zur Arbeit im Untersuchungslabor, Zuchtgarten oder Gewächshaus. Die Berufsaussichten in öffentlichen Einrichtungen und privaten Betrieben der Pflanzenzüchtung, des Versuchswesens und der Pflanzenvermehrung sowie in agrarwirtschaftlichen und gärtnerischen Untersuchungslaboren sind gut.
Darüber hinaus stehen im Anschluss an die Ausbildung vielfältige Aufstiegs- und Weiterbildungswege offen – zum Beispiel zum/-r Gärtnermeister/-in, zum/-r Landwirtschaftsmeister/-in, zum/-r Agrarbetriebswirt/-in oder zum/-r Staatlich geprüfte/-n Techniker/-in im Agrarbereich. Die modernisierte Berufsausbildung ist zudem zu fachspezifischen Bachelorstudiengängen im Agrar- und Umweltbereich anschlussfähig.
Mit der neuen Ausbildungsordnung, die – vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – zum 1. August in Kraft treten wird, liegt für diese Tätigkeit erstmals eine bundesweit gültige Regelung vor, die die drei Kammerordnungen für die bisherigen „Landwirtschaftlich-technischen Laboranten/Laborantinnen“ aus den Jahren 1942, 1956 und 1964 ablöst. Erstmalig liegt zudem ein Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung vor.
Weitere Informationen zur neuen Ausbildungsordnung „Pflanzentechnologe/-technologin“ unter http://www.bibb.de/neue-berufe-2013
Bildmaterial steht unter http://www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.
Ansprechpartner im BIBB:
Markus Bretschneider; E-Mail: bretschneider@bibb.de
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