Staatliche Ausgaben für die Forschung steigen
Bund und Länder werden im Jahr 2009 für die gemeinsame Forschungsförderung mehr als 7 Milliarden Euro ausgeben: das sind knapp 600 Millionen (rund neun Prozent) mehr als 2008. Von diesen 7 Mrd. Euro werden rund 70 Prozent vom Bund, rund 30 Prozent von den Ländern finanziert.
Zu den geförderten Einrichtungen und Vorhaben gehören das Akademienprogramm, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech), die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Förderung von exzellenten Forschungsbauten, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Einrichtungen, die Max-Planck-Gesellschaft sowie das Wissenschaftskolleg zu Berlin.
Heute hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Höhe der Zuwendungen für die Max-Planck-Gesellschaft, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Leibniz-Einrichtungen, das Akademienprogramm und über die Förderung von exzellenten For-schungsbauten im Jahr 2009 entschieden.
o Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) erhält für das Jahr 2009 Mittel in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro. Die Grundförderung soll 1,5 Milliarden Euro betragen. 58 Prozent dieses Betrages bringt der Bund auf, 42 Prozent finanzieren die Länder. Die Mittel stehen der DFG insbesondere für die Förderung von Sonderforschungsbereichen, Forschungszentren, Schwerpunktprogrammen, Forschergruppen, von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlern (z. B. im Emmy-Noether-Programm, im Heisenberg-Programm oder durch die Leibniz-Preise) und nicht zuletzt von einzelnen Forschungsvorhaben hervorragender Wissenschaftler zur Verfügung.
Zusätzlich zu dieser gemeinsamen institutionellen Zuwendung erhält die DFG weitere 671 Millionen Euro:
Für die Gewährung von Programmpauschalen in bestimmten Förderverfahren erhält die DFG eine Sonderzuwendung des Bundes in Höhe von 207 Millionen Euro. Dieser im Hochschulpakt verabredete sogenannte Overhead erlaubt es der DFG, auf Forschungsvorhaben einen 20-prozentigen Zuschlag zur Deckung der indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben zu zahlen.
Für die Förderung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen stehen der DFG Bundesmittel in Höhe von 85 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung von Forschungsgroßgeräten von überregionaler Bedeutung an Hochschulen ist Teil der im Rahmen der Föderalismusreform eingeführten neuen Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 b des Grundgesetzes. Damit sollen die investiven Voraussetzungen der deut-schen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung verbessert werden. Das jeweilige Sitzland der begünstigten Hochschule bringt einen gleich großen Betrag auf.
Ebenfalls zusätzlich zur institutionellen Grundfinanzierung erhält die DFG Mittel in Höhe von 379 Millionen Euro zur Durchführung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder. Dieser Betrag wird zu drei Vierteln vom Bund und zu einem Viertel von den Ländern aufgebracht.
o Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) ist die wichtigste Organisation für die Grundlagenforschung außerhalb der Hochschulen und unterhält rund 80 eigene Institute sowie weitere Forschungsstellen, Laboratorien und Arbeitsgruppen. Sie soll 2009 eine gemeinsame Zuwendung des Bundes und der Län-der in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erhalten. Der Bund und die Länder bringen die-sen Betrag je zur Hälfte auf. Auf der Grundlage der durch den Pakt für Forschung und Innovation gewährten finanziellen Planungssicherheit kann die MPG ihre erfolgreichen Forschungsaktivitäten weiter fortführen und die Leistungsfähigkeit ihres Instrumentariums der Forschungsförderung und Qualitätssicherung, wie etwa die Mitwirkung an den Exzellenzclustern, eine verstärkte Vernetzung zwischen Instituten, die Förderung unkonventioneller Ansätze, eine verstärkte Kooperation mit Universitäten und die Intensivierung der Nachwuchsförderung weiter ausbauen.
o Die 86 Leibniz-Institute sollen 2009 Zuwendungen im Umfang von 852 Millionen Euro erhalten. Etwa je zur Hälfte werden die Zuwendungen durch den Bund und die Länder finanziert. Ein Teil der Mittel, gut 9 Millionen Euro, entfällt auf Forschungsvorhaben an Leibniz-Einrichtungen, die in einem wissenschaftsgeleiteten wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurden. Für fünf Einrichtungen beginnt 2009 die gemeinsame Förderung: es handelt sich um die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt/Main, das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam, das Zentrum für Marine Tropenökologie an der Universität Bremen, das Deutsche Rheumaforschungszentrum Berlin sowie das Museum für Naturkunde in Berlin. Die bisher als Leibniz-Einrichtung geförderte Berliner Elektronenspeicherring-Gesellschaft für Synchrotronstrahlung (BESSY) scheidet aus dieser Förderform aus, weil sie zum Jahresbeginn mit dem Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie fusioniert.
o In dem Akademienprogramm der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften werden rund 160 langfristige Vorhaben der Grundlagenforschung von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischen Interesse in Trägerschaft einer der neun wissenschaftlichen Akademien gefördert. Das Programm soll 2009 mit einer Zuwendung von 47 Millionen Euro finanziert werden. Fünf langfristige Forschungs- und Editionsprojekte werden neu in das Programm aufgenommen. Sie wurden unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten von der Wissenschaftlichen Kommission für das Akademienprogramm überprüft und als sehr förderungswürdig beurteilt.
o Für die Errichtung von Forschungsbauten an Hochschulen wollen Bund und Länder im nächsten Jahr 174 Millionen Euro aufwenden. Die Ausgaben werden je zur Hälfte durch den Bund und das Land, in dem der Bau errichtet wird, getragen. Die Förderung von Bauvorhaben für Forschung von überregionaler Bedeutung ist seit der Föderalismusreform eine der neuen Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91 b des Grundsgesetzes. Damit wollen Bund und Länder die wissenschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Forschung an Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb auch im investiven Bereich gezielt stärken. Die Prüfung der wissenschaftlichen Qualität und der überregionalen Bedeutung der Bauprojekte übernimmt der Wissenschaftsrat. Aufgrund seiner Empfehlung hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz weitere 17 Bauvorhaben in die gemeinsame Förderung aufgenommen; insgesamt werden dann 35 Vorhaben gefördert.
Die neuen Vorhaben sind:
BTU Cottbus –
Neubau Zentrum für Energietechnologie
RWTH Aachen –
Ersatzbau für das Institut für Textiltechnik
(INNOTEX)
TU Braunschweig –
Campus Forschungsflughafen
TU München –
Internationales Getränkewissenschaftliches Zentrum Weihenstephan
Tierärztliche Hochschule Hannover –
Zentrum für Zoonoseforschung
Universität des Saarlandes –
Neubau Center for Integrative Physiology and
Molecular Medicine (CIPMM)
Universität Frankfurt –
Neubau „European Cardiovascular Science Center“
(ECSCF)
Universität Frankfurt –
Neubau für das Exzellenzcluster „Die Herausbildung
normativer Ordnungen“
Universität Freiburg –
Neustrukturierung Physiologisches Institut
(Zentrum „Synapsenproteomik und Synapsenfunktion“)
Universität Greifswald –
Greifswald Center of Drug Absorption and Drug
Transport
Universität Hamburg –
Center for Free Electron Laser Science (CFEL)
Universität Hamburg –
Forschungsgebäude Klima Campus Hamburg
Universität Hannover –
Neubau eines Laboratoriums für Nano- und
Quantenengineering (LNQE)
Universität München –
Errichtung eines Zentrums für Angewandte
Zellforschung
Universität Tübingen –
Forschungsbau der Neurowissenschaften
Universität Tübingen –
Neubau eines Forschungsgebäudes für das Zentrum
für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP)
Universität zu Köln –
CECAD-Neubau (Cologne Excellence Cluster on
Cellular Stress Response in Aging-Associated
Deseases)
Media Contact
Weitere Informationen:
http://www.gwk-bonn.deAlle Nachrichten aus der Kategorie: Bildung Wissenschaft
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