9. Deutscher Gefahrstoffschutz-Preis ausgelobt

Darum schreiben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bereits zum neunten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis aus. Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Preis läuft Ende März 2012 aus.

Mit dem Preis wollen das BMAS und der AGS neue Ideen und Anregungen zum besseren Erkennen der Gefährdungen, zum Ersatz von und zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sowie beispielhafte Umsetzungen der Gefahrstoffverordnung einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Als preiswürdig gelten aber auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz.

Am Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Nennungen für den Preis können bis zum 31. März 2012 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmenden, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise erwarteten Verbesserung enthalten. Eine Kurzfassung dieser Angaben im Umfang von etwa einer Seite komplettiert die Unterlagen. Eingereichtes Material wird nicht zurückgesandt. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die BAuA ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2012 benachrichtigt.

Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der Veranstaltung „AGS im Dialog” Mitte November 2012 in Berlin. Die prämierten Beiträge sollen in der DASA Arbeitswelt Ausstellung vorgestellt werden.

Die gesamte Ausschreibung sowie Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben befinden sich unter der Adresse http://www.baua.de/gefahrstoffe in der Rubrik Aktuelles im Internetangebot der BAuA.

Weitere Informationen bei:
Judith kleine Balderhaar
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 4.6 „Gefahrstoffmanagement“
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: 02 31 90 71-2594
E-Mail: kleine-balderhaar.judith@baua.bund.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Media Contact

Jörg Feldmann idw

Weitere Informationen:

http://www.baua.de

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