Kommission schlägt Verordnung zur Vereinfachung der Nutzung von staatlichen FuE-Beihilfen durch KMU vor
Die Europäische Kommission legte heute einen Vorschlag für eine Verordnung über staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (FuE-Beihilfen) zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen vor, die die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der Mitgliedstaaten vereinfachen und erleichtern soll. Danach dürfen die Mitgliedstaaten kleinen und mittleren Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen auch ohne vorherige Notifizierung und Genehmigung durch die Kommission gewähren. Förderfähig sind (nicht marktorientierte) Grundlagenforschung in Höhe von bis zu 100% der Kosten, industrielle (d.h. marktorientierte) Forschung bis zu 60% der Kosten und vorwettbewerbliche (d.h. bis zur Marktreife gehende) Forschung bis zu 35% der Kosten. Die neue Verordnung lässt andere Arten von staatlichen Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen unberührt, die weiterhin meldepflichtig bleiben und von der Kommission von Fall zu Fall geprüft werden.
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte hierzu: “Die geplante Verordnung wird die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der Mitgliedstaaten zugunsten von KMU beschleunigen, da all jene Maßnahmen, die die in der Verordnung genannten Bedingungen erfüllen, der Kommission nicht mehr vorab gemeldet werden müssen. Sie ist damit Teil der Bemühungen der Kommission, die beihilferechtlichen Vorschriften zu vereinfachen und zu straffen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Hiermit plant die Kommission zum ersten Mal eine Gruppenfreistellung für FuE-Beihilfen. Damit reagiert sie auch auf das in Lissabon gesteckte Ziel der Förderung von FuE und den kürzlich verabschiedeten Aktionsplan zur Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf 3% des BIP bis Ende 2010.”
Der für Forschung zuständige EU-Kommissar Philippe Busquin fügte hinzu: “Die europäische Forschung muss sich ihren Weg mühsam bahnen: fehlende Koordination, unzulängliche staatliche Unterstützung, erschwerter Zugang zu Kapital und ungünstige steuerliche und sonstige gesetzliche Rahmenbedingungen behindern die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in Europa. Um die wettbewerbsfähigste wissensbasierte Wirtschaft der Welt zu werden, müssen wir diese Stolpersteine aus dem Weg räumen. Das 3%-Ziel kann nur erreicht werden, wenn es uns gelingt, forschungsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei spielt die staatliche Beihilfepolitik eine große Rolle. Der Vorschlag, FuE-Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen von der Anmeldepflicht zu befreien, beseitigt unnötigen Verwaltungsaufwand und fördert den Einsatz von Forschungsmitteln durch die Unternehmen. Damit kommen wir dem in Lissabon gesteckten Ziel ein weiteres Stück näher.”
Mit der Vorlage des Verordnungsentwurfs setzt die Kommission ein Konsultationsverfahren in Gang, um die Stellungnahme der Mitgliedstaaten zu der En-bloc-Freistellung von FuE-Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen einzuholen (Gruppenfreistellung). Neben FuE-Beihilfen sollen unter bestimmten Bedingungen auch Beihilfen für technische Durchführbarkeitsstudien und für Patentkosten von der Anmeldepflicht befreit werden. Die Freistellung soll sowohl für Einzelbeihilfen als auch für Beihilferegelungen gelten. Der Vorschlag basiert auf dem derzeit geltenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen und übernimmt die dort genannten Förderhöchstgrenzen für die verschiedenen Forschungsstufen.
Die Verordnung soll nach Anhörung der Mitgliedstaaten bis Ende diesen Jahres angenommen werden.
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