Innovation 2030 – Staatspräsident Hollande gibt Startschuss für Innovationswettbewerb

Am 2. Dezember 2013 gab Staatspräsident Hollande den Startschuss für dieses ambitionierte Unterfangen.

Innovation sei der Wachstumsfaktor der Zukunft, die Triebfeder für Veränderung. Und Frankreich stehe bei der Innovation unter den 28 EU-Ländern nur auf dem 11. Rang, konstatierte Staatspräsident Hollande. Dies müsse sich in den nächsten Jahren ändern. Der Wettbewerb ziele deshalb darauf ab, das Land mittels einer Innovationsstrategie zu reindustrialisieren.

Der Wettbewerb basiert auf den Schlussfolgerungen des „Abschlussberichts der Kommission „Innovation 2030“, der am 11. Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Er dient dem Ziel, in den kommenden 10 Jahren französische Unternehmen in sieben Schwerpunktbereichen als wichtige Akteure auf dem Weltmarkt zu etablieren.

Am 18. April 2013 setzte Staatspräsident Hollande die Kommission „Innovation 2030“ unter dem Vorsitz der ehemaligen Chefin des Atomkonzerns AREVA, Anne Lauvergeon, und unter der Federführung des Ministers für die Belebung der Produktion, Arnaud Montebourg, sowie der Staatsministerin für kleine und mittlere Unternehmen, Innovation und digitale Wirtschaft, Fleur Pellerin, ein.

Die Kommission setzte sich mit den wichtigsten Herausforderungen der Welt im Jahre 2030 auseinander und ermittelte sieben Schwerpunktbereiche mit großem Potential für das Wirtschaftswachstum Frankreichs. Diese entsprechen den Erwartungen der Gesellschaft und bilden als sieben Säulen die Basis für langfristigen Wohlstand und nachhaltige Beschäftigung in Frankreich.

Die sieben Schwerpunktbereiche sind:

– Energiespeicherung
– Recycling von Ressourcen (seltene Metalle)
– Nutzung mariner Ressourcen (Metalle, Meerwasserentsalzung)
– Pflanzenproteine und grüne Chemie
– Personalisierte Medizin
– ″Silver Economy″ – Innovation im Angesicht der steigenden Lebenserwartung
– ″Big Data″
Für diese Sektoren startete die französische Regierung Anfang Dezember 2013 sieben Innovationswettbewerbe mit internationaler Ausrichtung. Aus den eingereichten Innovationsprojekten sollen diejenigen Talente und Unternehmen ermittelt werden, die das größte Potential für wirtschaftliches Wachstum aufweisen, und diese dann gefördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um französische oder ausländische Unternehmen handelt.

Den ausgewählten Projekten stehen in der Seed-Phase 300 Millionen Euro aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen über die öffentliche Investitionsbank Bpifrance zur Verfügung.

Zur Auswahl der besten Projekte wurde ein dreistufiges Verfahren festgelegt:

Phase 1: Start

In dieser Phase werden etwa 100 geplante Projekte.

Phase 2: Betreuung

In dieser Phase werden die aussichtsreichsten Projekte in den wichtigsten Entwicklungsphasen betreut.

Phase 3: Weiterentwicklung

In dieser Phase werden ausgewählte Projekte (von den bereits in Phase 2 betreuten Projekten) in ihrer Industrialisierungsphase so umfassend wie möglich unterstützt.

Die Projektträger sind nicht verpflichtet, sich an allen drei Phasen zu beteiligen. Je nach Reifegrad des Projektes kann eine Finanzierung ab der 1. Phase oder auch erst ab der 2. Phase beantragt werden.

Die Ausschreibung richtet sich an kleine und große Unternehmen aus dem In- und Ausland, die sich in Frankreich niederlassen wollen:

Französische Unternehmen, auch gerade im Aufbau befindlich, im Sinne von Artikel 1832 ff des Code Civil
Ausländische Unternehmen, die sich in Frankreich niederlassen wollen (die vertragsgestützte Förderung kann jedoch nur für ein im französischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen im Sinne von Artikel 1832 ff des Code Civil erfolgen)

Konsortien, in denen mindestens ein Unternehmen im zuvor genannten Sinne vertreten ist (die Leitung des Konsortiums muss einer Gesellschaft obliegen und nur diese ist berechtigt, Förderleistungen zu empfangen. Die Konsortien können auch eine oder mehrere Forschungseinrichtungen im Sinne des Code Civil umfassen, dies ist jedoch kein Muss).

Die erste Phase des Wettbewerbs wurde am 2. Dezember 2013 eingeläutet. Zwischen dem 30. Januar 2014 und dem 31. März 2014 findet eine Zwischenauswertung statt. Die erste Phase gilt erst als abgeschlossen, wenn das Ziel von rund 100 ausgewählten Projekten erreicht wurde.

Das Auswahlverfahren dauert maximal sechs Wochen. Wichtigster Bestandteil ist die Anhörung der Projektträger, die die Zulassungskriterien erfüllen.

Die wichtigsten Kriterien sind:

– Nähe zum Schwerpunktbereich
– Bedeutung der Innovation (technologischer Durchbruch oder nicht)
– Technische und/oder wissenschaftliche Machbarkeit
– Potentieller wirtschaftlicher Nutzen des Projektes
– Fähigkeit des Projektträgers, das Projekt erfolgreich umzusetzen
Ausgewählte Projekte von Unternehmen erhalten eine Finanzierungshilfe in Form von Subventionen in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Projekt.

Die vertraglich festgelegte finanzielle Unterstützung setzt spätestens vier Wochen nach der Entscheidungsfindung ein. Die Überweisung der ersten Tranche der bewilligten Beihilfe (70%) erfolgt, sobald der vom Unternehmen unterzeichnete Vertrag bei Bpifrance eingegangen ist.

Die 2. Phase beginnt am 1. September 2014. Eine Projektausschreibung mit einem genauen Zeitplan sowie ein entsprechender Kriterienkatalog werden noch veröffentlicht. Im Rahmen dieser Phase werden etwa 30-40 Projekte ausgewählt, die jeweils eine Finanzierung von bis zu 2 Mio. € erhalten.

In der dritten Phase werden ab 2016 für jeden der sieben Schwerpunktbereiche ein oder zwei Projekte ausgewählt, die mit bis zu 20 Mio. € gefördert werden.

Quelle:
http://www.ambafrance-de.org/Frankreich-will-mit-%E2%80%B3Innovation
Redaktion:
Wissenschaftsabteilung der französische Botschaft

Media Contact

Marie de Chalup Wissenschaft-Frankreich

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