Risikoschutz in aller Welt: Hermesdeckungen und Investitionsgarantien

Die Bundesregierung unterstützt die Auslandsaktivitäten der deutschen Wirtschaft: Exportkreditgarantien, die so genannten Hermesdeckungen, und Investitionsgarantien sind zwei unterschiedliche Instrumente zur Absicherung von Exporten und Auslandsgeschäften. Als einfach zu handhabende Risikovorsorge erleichtern sie den Zugang zu ausländischen Märkten.

Unternehmen, die in Schwellen- und Entwicklungsländern investieren oder dorthin exportieren, sind in der Regel einem schwierigen wirtschaftlichen und politischen Umfeld ausgesetzt. Bundesgarantien eröffnen der deutschen Wirtschaft beim Gang ins Ausland maßgeschneiderten Schutz: Wirtschaftliche und/oder politische Risiken werden überschaubar, der Ausfall eines Auslandsengagements kann vermieden werden, die Finanzierung eines Auslandsvorhabens erleichtert. Beide Absicherungsinstrumente gehören zu einem erfolgreichen Risikomanagement international tätiger Unternehmen.

Zuständig für die Vergabe sind Interministerielle Ausschüsse (IMA), die sich aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (federführend), dem Bundesministerium der Finanzen, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammensetzen. Die Bundesregierung hat der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (Euler Hermes) und der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) das Management übertragen. Diese beiden Unternehmen verfügen über langjährige Erfahrung bei der Finanzierung von Auslandsvorhaben und umfassendes Know-how im Bereich der Bundesgarantien.

Exportkreditgarantien

Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind seit 1949 ein bewährtes Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Der Schutz vor Zahlungsausfällen gerade bei der Lieferung in schwierige und risikoreiche Märkte ist nach wie vor zentrales Anliegen. Diese Aufgabe können oft nur staatliche Exportkreditversicherungssysteme übernehmen, da Angebote der privaten Ausfuhrkreditversicherung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Rund 75 % aller Hermesdeckungen werden für Lieferungen in Entwicklungs- und Schwellenländer gewährt.

Hermesdeckungen schützen vor Zahlungsausfällen auf Grund politischer oder wirtschaftlicher Risiken. Dabei sind politische Risiken in der Regel in der Sphäre des Importlandes begründet. Hierzu gehören kriegerische Ereignisse, die Nichtkonvertierung oder Nicht-Transfer von Landeswährung sowie der Verlust der Ware durch politische Ereignisse. Als wirtschaftliche Risiken werden Forderungsausfälle z.B. auf Grund von Konkurs, Zahlungseinstellung oder Nichtzahlung bezeichnet.

Wenn der ausländische Kunde als Zahlungsbedingung „Vorkasse“ nicht mehr akzeptiert oder die privaten Exportversicherer wegen des politischen Risikos bzw. zu kleiner Auftragswerte nicht zu einer Risikoübernahme bereit sind, bietet die Hermesdeckung Unterstützung. Das staatliche Hermesinstrumentarium kennt keine Mindestauftragswerte: So können kleine Unternehmen, die häufig mit niedrigen Auftragsvolumina arbeiten, von den Vorteilen einer Hermesdeckung profitieren.

Ein nicht gedecktes Exportgeschäft reißt im Fall des Forderungsverlustes eine empfindliche Lücke in die Bilanz eines Unternehmens. Beispielsweise ist bei einem Forderungsverlust von 100.000 EUR und einer Umsatzrendite von 2% vor Steuern ein Mehrumsatz von 5.000.000 EUR erforderlich, um den Verlust auszugleichen.

Stärkung des Mittelstands im internationalen Wettbewerb

Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Förderung der mittelständischen Wirtschaft, die drei Viertel aller Anträge stellt und vielfach nur mit Hilfe von Exportkreditgarantien in risikoreiche Märkte liefern kann. Darüber hinaus sind regelmäßig kleine und mittelständische Unternehmen als Zulieferbetriebe an Großprojekten beteiligt.

Für jedes Exportgeschäft die passende Hermesdeckung

Die Exporteure profitieren von den verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Hermesdeckungen, die eine Absicherung des Exportgeschäfts von der Fabrikationsphase bis zur Lieferung an den ausländischen Besteller bei unterschiedlichen Kreditlaufzeiten ermöglichen. Das breite Spektrum der Exportgeschäfte – von kleinen Ersatzteilen oder Halbfertigwaren bis hin zu Flugzeugen oder großen Fabrikanlagen – erfordert viele unterschiedliche Deckungsformen. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen hat der Bund in den letzten Jahren leicht einzusetzende Absicherungsmöglichkeiten entwickelt.

Hierzu gehören die Ausfuhr-Pauschalgewährleistung (APG) und die Avalkreditdeckung, die zur Entlastung der Kreditlinie von Unternehmen beiträgt. In enger Kooperation mit Banken entwickelt sich die Hermesdeckung zu einem Finanzierungsinstrument, das deutsche Unternehmer im internationalen Wettbewerb stärkt. Berater im Außendienst helfen den Exporteuren bei der Antragstellung und der Auswahl der geeigneten Deckungsform. Ein modernes Risikomanagement nutzt die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten und zeigt damit verantwortungsvolles Unternehmertum.

Risiko begrenzen und Informationen nutzen

Grundsätzlich werden nur Exportgeschäfte abgesichert, die förderungswürdig und im Hinblick auf das Risiko vertretbar sind. Für mehr als 190 Länder hat der IMA die Deckungspolitik festgelegt. Sie gibt eine Einschätzung zum länderspezifischen Risiko und bildet gleichzeitig die Grundlage für die Entscheidung über die Deckungsanträge der Exporteure. Diese Länderbeschlüsse werden aufgrund volkswirtschaftlicher Daten und des Zahlungsverhaltens der Schuldnerländer ständig überprüft. Damit erhalten Exporteure, die eine Hermesdeckung beantragen, eine zusätzliche Prüfung ihres Geschäftes und verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation eines Landes.

Investitionsgarantien

Die langfristige Abschätzung politischer Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern ist für deutsche Investoren nahezu unmöglich. Gleichwohl bieten diese Länder nicht nur günstige Fertigungskapazitäten, sondern vor allem nachhaltige Absatzperspektiven.

Seit 1960 gehören Investitionsgarantien zum Förderinstrumentarium der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Sie bieten deutschen Unternehmen maßgeschneiderten Schutz gegen politische Risiken im Ausland. Investitionsgarantien sichern deutsche Direktinvestitionen wie Beteiligungen, beteiligungsähnliche Darlehen, Dotationskapital und andere vermögenswerte Rechte in den Entwicklungs- und Schwellenländern ab. Im Gegensatz zu den Hermesdeckungen werden nur politische Risiken übernommen. Entscheidend ist, dass Investitionsgarantien nicht erst im Schadenfall einen Ersatz bieten, sondern auch und vor allem den flankierenden Schutz der Bundesregierung gewähren. Damit unterscheiden sie sich wesentlich von herkömmlichen Sachversicherungen.

Nur förderungswürdige Projekte können Investitionsgarantien erhalten. Die Vorhaben müssen positive Auswirkungen sowohl auf das jeweilige Land als auch auf Deutschland haben. Bei den Rückwirkungen auf Deutschland ist insbesondere von Bedeutung, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Beschäftigungssituation im Inland haben. Die Frage, in welcher Weise die Umwelt von dem Projekt berührt wird, ist ebenfalls entscheidend für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit

Investitionsgarantien werden in der Regel auf Basis bilateraler völkerrechtlicher Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Anlageland zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vor politischen Eingriffen gewährt. Die so genannten Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) setzen voraus, dass die Investition unmittelbar aus Deutschland heraus durchgeführt wird. Die Deckungsfähigkeit von Investitionen über Drittländer muss immer einzelfallorientiert und unter Beteiligung des jeweiligen Anlagelandes geprüft werden.

Im Zuge der Globalisierung kommt der Mitgliedschaft der PwC AG in der Berner Union, einer Vereinigung, in der sich alle im staatlichen Auftrag tätigen Exportkredit- und Investitionsversicherer zusammengeschlossen haben, zunehmend Bedeutung zu. Bei internationalen Projektfinanzierungen werden immer häufiger zwischen den involvierten Exportkredit- und Investitionsversicherern Kooperationen im Hinblick auf effektive Schadensprävention und wirksames Schadensmanagement vereinbart.

Für die Investitionsgarantien gilt ein weltweit einheitlicher Entgeltsatz von 0,5 % p.a., da der Regress – bis auf Kriegsschäden – durch die bilateralen IFV gewährleistet ist.

Auslandsinvestitionen als Chance für KMU

Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich für Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländer entschieden haben, ist die Absicherung von politischen Länderrisiken unter Finanzierungsaspekten bedeutend. Investitionsgarantien verbessern das Rating von Unternehmen im Rahmen von Basel II und fungieren als zusätzliche Sicherheit bei der Kreditvergabe. Dem Markt stehen damit mehr Finanzierungsmittel zu günstigeren Konditionen zur Verfügung.

Investitionsgarantien sind wesentlicher Baustein des mit dem Gesetz über die Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTrag) in Deutschland eingeführten Gebots zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems im Hinblick auf wesentliche Auslandsinvestitionen. Dies betrifft sowohl KMU, die mit wenigen, zentralen Investitionen im Ausland vertreten sind, als auch Großunternehmen, die sich mit hohen Investitionen auf bestimmte Länder und Regionen konzentriert haben.

Investitionsgarantien wirken als Risikovorsorge im Rahmen des Risikomanagements, da sie erstens in der Regel mit einer Laufzeit von 15 Jahren übernommen werden und dem Bund in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen Kündigungsmöglichkeiten zustehen. Diese Planungssicherheit erleichtert den Unternehmen ihr Auslandsengagement. Zweitens betreibt der Bund eine Strategie der aktiven Schadensvermeidung. Diese hat zum Ziel, die Investitionen des deutschen Unternehmens bereits vor Schadenseintritt zu schützen. Last but not least legt der Bund deutsche Maßstäbe bei allen Begrifflichkeiten im Rahmen der Entschädigung zu Grunde und schafft damit Rechtsklarheit und -sicherheit für Unternehmen.

Kontakt:
René Andrich
Pressesprecher Exportkreditgarantien des Bundes
040/88 34-91 59
Rene.Andrich@eulerhermes.com
Herwig Maßen
Investitionsgarantien des Bundes
040/88 34-9455

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