Fliegender Überwachungsroboter vorgestellt

Der Roboterhersteller Aeryon hat kürzlich eine fliegende Roboterdrohne vorgestellt, die zukünftig Privatdetektiven, Behörden und Geheimdiensten das Leben erleichtern könnte.

Der nur etwa ein Kilogramm schwere Roboter bewegt sich mithilfe von vier Rotoren fort, und kann mit einer Akkuladung 20 Minuten lang im Umkreis von drei Kilometern um seine Fernsteuerung operieren. Der Scout, so der Name des Kleinflugkörpers, ist mit automatischen Stabilisierungssystemen ausgestattet, die es auch ungeschulten Benutzern erlauben, ihn zu steuern.

Die Fernbedienung erinnert an einen Tablet-PC, auf dem Google Maps läuft. Nach Berühren des Ortes, an dem der Roboter seine Beobachtungen durchführen soll, navigiert dieser anhand von GPS-Wegpunkten automatisch dorthin und überträgt Videoaufnahmen zum Observierenden.

Der fliegende Spion soll sich mit bis zu 36 Kilometern pro Stunde (km/h) fortbewegen können und dabei selbst hohe Windstärken von bis zu 50 km/h unbeschadet überstehen. Das Flugobjekt kann nur in Höhen von maximal 150 Metern vordringen, wodurch Flüge mit dem Gerät nicht anmeldepflichtig sind. Der Hersteller sieht für den Aeryon Scout vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Neben den eingangs bereits erwähnten Ermittlern könne das Gerät auch Medien, Ersthelfern, Forschern und dem Militär von Nutzen sein. Es sei überall dort einsatzfähig, wo ein Hubschrauber zu teuer, zu langsam verfügbar oder zu laut wäre, heißt es vom Hersteller.

Besonders der Einsatz durch Medien löst jedoch Ängste bei Datenschützern aus. „Hier geht es weniger um Datenschutz, sondern vielmehr um Grundrechte und die Privatsphäre“, so Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten http://www2.argedaten.at , im Gespräch mit pressetext. Zwar stehe auf das Eindringen in die Privatsphäre durch Medien in Österreich eine Strafe, diese sei jedoch durch ihre geringe Höhe für größere Medien kein wirkliches Hindernis. „Die Privatsphäre eines Menschen endet nicht außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstücks. Sie muss auch in öffentlichen Bereichen gewahrt werden“, sagt er.

Grundsätzlich, so der Fachmann, seien Geräte, die der Überwachung dienen und Personen erkennbar ablichten hierzulande anmeldepflichtig. Die Verwendung des Scout durch Detektive wäre zudem rechtlich stark reglementiert. „Das Problem ist, dass in Österreich auch illegal beschaffte Daten vor Gericht zulässig sind. Darauf steht zwar Strafe, aber wenn es in einem Prozess um hohe Summen geht, ist die Versuchung, trotzdem solche Überwachungsdrohnen einzusetzen, groß“, sagt Zeger. Als Beispiele nennt der Grundrechtsexperte größere Wirtschaftsprozesse oder auch Scheidungen, in denen es um hohe Beträge geht.

Media Contact

Dominik Erlinger pressetext.austria

Weitere Informationen:

http://www.aeryon.com

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