Berater für Patientenverfügungen – Weiterbildungsworkshop für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
Die riesige Lücke zwischen dem großen Beratungsbedarf und dem tatsächlichen Angebot unabhängiger und qualifizierter Beratung zu Patientenverfügungen will das Institut für die Wissenschaft in der Sozialen Arbeit der Fachhochschule Köln mit seinem Forschungs- und Entwicklungsprojekt schließen. Bereits ab Oktober 2007 wird das Institut einen Weiterbildungsworkshop für sozialberuflich Tätige zum Thema „Beratung zur Patientenverfügung“ anbieten.
Qualifizierte Beratungsangebote zur Patientenverfügung in angemessener Zahl bereitzustellen, ist das Ziel eines im März 2007 gestarteten Forschungs- und Entwicklungsprojekts des Instituts für die Wissenschaft in der Sozialen Arbeit (IRIS) der Fachhochschule Köln. Während die öffentliche Debatte sich ausschließlich darauf konzentriert, wie die Umsetzung solcher Verfügungen sichergestellt werden kann, bleiben die psychosozialen und emotionalen Probleme beim Verfassen einer Patientenverfügung bislang völlig unberücksichtigt.
Häufig werden Patientenverfügungen in ihrer Tragweite unterschätzt und häufig fehlen auch die erforderlichen Vorkenntnisse. Wer gibt Antworten auf Fragen wie beispielsweise „Was ist zulässig? – Was ist verboten? – Welche Möglichkeiten gibt es? – Was heisst überhaupt „xyz“… ? – Wann soll sie wie verbindlich sein?“ Neben Kenntnissen über die ethische, medizinische, rechtliche und soziale Aspekte erfordert die Formulierung einer Patientenverfügung auch eine intensive Auseinandersetzung mit sich selbst, seiner eigenen Lebenssituation und seinen eigenen Lebensbezügen einschließlich der konkreten familiären Beziehungen. Nur wenn all diesen Aspekten Rechnung getragen wird, kann sichergestellt werden, dass die Patientenverfügung dem Willen des Verfügenden tatsächlich entspricht und später angemessen umgesetzt werden kann. Die riesige Lücke zwischen dem großen Beratungsbedarf und dem tatsächlichen Angebot unabhängiger und qualifizierter Beratung zu Patientenverfügungen will das Institut für die Wissenschaft in der Sozialen Arbeit mit seinem Forschungs- und Entwicklungsprojekt unter Leitung von Prof. Dr. Carmen Kaminsky, Professorin für Sozialphilosophie und -ethik, schließen. Bereits ab Oktober 2007 wird das Institut einen Weiterbildungsworkshop für sozialberuflich Tätige zum Thema „Beratung zur Patientenverfügung“ anbieten.
Die geplante Gesetzgebung zur Patientenverfügung, die in Kürze im Bundestag beraten werden soll, wird einen noch größeren Bedarf an spezialisierten Beraterinnen und Beratern zur Patientenverfügung zur Folge haben. In ihren Stellungnahmen empfehlen die Enquête-Kommission „Ethik und Recht in der modernen Medizin“ und der Nationale Ethikrat sowie das Bundesjustizministerium einhellig, vor dem Verfassen einer Patientenverfügung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Gesundheitsbereich gehört zu den seit langem etablierten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Insbesondere im Klinischen Sozialdienst der Krankenhäuser fungieren Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter als Vermittler zwischen Patient und Institutionen. In dieser Funktion beraten sie Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige in existenziellen Fragen und veranlassen bei Bedarf die Versorgung Hilfebedürftiger. „Qualitativ hochwertige Beratungen auf dem Gebiet der Patientenverfügung anzubieten“, betont Prof. Dr. Carmen Kaminsky, „ist eine Aufgabe, die insbesondere durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter geleistet werden sollte“. Ärzte, Pfleger, Juristen oder auch Seelsorger, die zurzeit diese Lücke versuchten zu füllen, täten zwar ihr Bestes, seien aber keine ausgebildeten Berater. „Ausgebildete Beraterinnen und Berater sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie verfügen aufgrund ihres Studiums über das erforderliche Querschnittswissen und die erforderlichen Querschnittskompetenzen. Sie kennen sich mit der rechtlichen Situation aus, sind psychologisch und pädagogisch geschult und haben einen tiefen Einblick in die soziale Situation Schwerkranker. Sie wissen, welche Hilfen für Kranke und Angehörige verfügbar sind und können in Beratungsgesprächen auf den gesamten Lebenskontext der Ratsuchenden kompetent eingehen.
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