Gefahrstoffbeauftragter: Rechte und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten

Genau so wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Dazu werden umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen vorausgesetzt.

Ein Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind.

Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten.

Geregelt wird all das in der Gefahrstoffverordnung GefStoffV § 6. Danach hat der Unternehmer u.a. „festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können“.

Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Das Haus der Technik bietet dazu am 14.-15. November 2016 in München einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Weitere Termine für den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“:

13. – 14.12.2016 in Essen

24. – 25.01.2017 in Essen

06. – 07.04.2017 in München

06. – 07.07.2017 in Bingen am Rhein

31.08.2017 – 01.09.2017 in Timmendorfer Strand

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:

www.gefahrstoffbeauftragter.eu

Pressekontakt

Haus der Technik e.V.

Dipl.-Ing. Kai Brommann

Hollestraße 1, 45127 Essen

Tel. 0201 – 18 03 251, Fax. 0201 – 18 03 269

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Internet: www.hdt-essen.de

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