Grundzüge des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in der Kommunalverwaltung
Datenschutzgerechtes Handeln in der Kommune verlangt aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz die Beachtung der bestehenden Vorgaben.
Das breite Spektrum kommunaler Aufgabenerfüllung wird durch eine Fülle öffentlich-rechtlicher Rechtsvorschriften – bundes- oder landesrechtliche Gesetze oder Rechtsverordnungen, kommunale Satzungen – reguliert, die sich in hoher Geschwindigkeit ändern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist dabei teilweise besonders ausführlich (z.B. im Sozial-, Jugend- oder Schulbereich), teilweise rudimentär (z.B. im Bereich der Ratsarbeit) normiert. Teilweise fehlen besondere Vorschriften (z.B. im Bereich schulpsychologischer Beratung) ganz.
Aufgrund dieser Vielfalt und der Änderungsgeschwindigkeit der einschlägigen Rechtsvorschriften sind kommunale Mitarbeiter auf kompetente fachliche Unterstützung angewiesen. Besonderes Augenmerk gilt hier dem allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzrecht.
Was ist in der kommunalen Verwaltungspraxis zu beachten?
Neben der Kenntnis und Beachtung der rechtlichen Grundlagen ist es wesentlich, die gebotenen technischen Vorkehrungen zu treffen. Arbeitsabläufe sind datenschutzgerecht zu organisieren. Notwendige Kontrollstrukturen sind effektiv aufzubauen. Eine Kompetenz in den nachfolgenden Th emenfeldern ist erforderlich:
+++ Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Datenschutzes auf europarechtlicher, nationalverfassungsrechtlicher, einfachgesetzlicher und untergesetzlicher Ebene,
+++ Beherrschung der Begriffe und Phasen der Datenverarbeitung sowie allgemeine Rechtsprinzipien und Instrumente des Datenschutzes auf Landesebene,
+++ Verständnis der Strukturen des Landesdatenschutzrechts und Rechte der betroffenen Personen
+++ Überblick über bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungskonzeptionen in kommunalen Aufgabenfeldern, z.B. im Sozial-, Gesundheits-, Melde-, Personal- und Schulwesen,
+++ Sensibilität für besondere Datenschutzthemen in der Kommune (z.B. Beschäftigtendatenschutz am Arbeitsplatz und bei Telearbeit, Befragungen, Videoüberwachung),
+++ Kenntnis der Grundlagen des organisatorischen und technischen Datenschutzes für den kommunalen Bereich,
+++ Organisation der Datenschutzkontrolle innerhalb der Kommune sowie die Funktion und die Aufgaben der Datenschutzkontrollbehörden.
Bereits in der Hälfte aller Bundesländer gilt das Informationsfreiheitsrecht, das sachlich einen engen Bezug zum Datenschutz aufweist und vielfach dem Aufgabenbereich des kommunalen Datenschutzbeauftragten übertragen ist. Auch hier gibt es bereichsspezifische Ausprägungen, beispielsweise Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht.
Zielgruppen: Führungs- und Fachpersonal aus allen Fachämtern und für Mitarbeiter im kommunalen Datenschutz sowie für Ratsmitglieder
Leitung: Ltd. Städt. Rechtsdirektor Dr. Martin Zilkens, Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf
Detailliertes Seminarprogramm/Information über Teilnahmegebühren und Anmeldemöglichkeiten:
http://www.difu.de/seminare/09datenschutz.programm.pdf
Veranstalter:
Deutsches Institut für Urbanistik GmbH (Difu)
Veranstaltungssekretariat: Bettina Leute, Deutsches Institut für Urbanistik GmbH, Postfach 120321, 10593 Berlin, Telefon: 030/39001-148, Telefax: 030/39001-268, leute@difu.de
Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Der Text ist selbstverständlich frei zum Abdruck – über ein Belegexemplar bzw. einen Beleglink an die Difu-Pressestelle würden wir uns sehr freuen!
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftspolitik, Städtebau, Soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Institut bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene mit allen Aufgaben- und Problemstellungen, die die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Grundlage des Handelns des als GmbH geführten Instituts ist die Gemeinnützigkeit. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. (VfK) ist alleiniger Gesellschafter der GmbH.
Pressekontakte:
Sybille Wenke-Thiem, Ltg. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Institut für Urbanistik GmbH, Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, S-Bahn: Tiergarten
E-Mail: wenke-thiem@difu.de, Internet: www.difu.de, Telefon: 030/39001-209/-208, Telefax: 030/39001-130
Weitere Informationen:
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