IT-Recht für die Unternehmenspraxis

Einen Grundkursus im IT-Recht (Gr.I.T.) bietet das Institut für Rechtsinformatik im März 2009 an. Die Seminarreihe richtet sich an Mitarbeiter von klein- und mittelständischen Unternehmen, an Selbständige und Existenzgründerinnen und -gründer.

Unter dem Motto „Möglichkeiten nutzen und dabei Konflikte vermeiden“ sollen die Teilnehmenden lernen, die Vorteile des Internets und der Datenverarbeitung voll auszunutzen und dabei rechtliche Risken zu vermeiden. Der Stellenwert des Internets und der Informationsverarbeitung für die Unternehmenspraxis ist Firmeninhaberinnen und -inhabern hinreichende bekannt.

Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten werden bereits umfangreich und kreativ genutzt. Gr.I.T. soll den Akteurinnen und Akteuren dieser Geschäfts- und Vertriebswege Grundkenntnisse im IT-Recht vermitteln. Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Vier Kursusmodule weisen den Teilnehmenden den Weg, wie sie die Bandbreite moderner Informationstechnologien erfolgreich, effizient und unter Beachtung rechtlicher Regeln nutzen können. Die Teilnehmenden können dabei aus den Modulen auswählen. Es wird jedoch empfohlen, den gesamten Kursus zu besuchen. Die Kosten pro Modul betragen 90 Euro, die Teilnahme am gesamten Kursus kostet 300 Euro. Existenzgründerinnen und -gründer zahlen ermäßigt 150 Euro für das komplette Seminar. Informationen über den Kursus erteilt Dipl.-Jur. Martin Sebastian Haase unter Telefon (05 11) 7 62 81 68. Anmeldungen sind bis einschließlich bis Freitag, 20. Februar 2009, per E-Mail unter haase@iri.uni-hannover.de möglich.

Das Programm bietet neben einer Einführung in das IT-Recht auch einen Überblick über zahlreiche andere Themen wie etwa das rechtlich sichere Gestalten von Webauftritten an:

Modul 1: Einführung in das IT-Recht / Datenschutz und Datensicherheit
(Dienstag, 3. März, und Donnerstag, 5. März, jeweils um 18 Uhr)
Modul 2: Recht des elektronischen Handels / Rechtskonform im Internet werben
(Dienstag, 10. März, und Donnerstag, 12. März, jeweils um 18 Uhr)
(alternativ: Freitag, 13. März, 16 – 20 Uhr und Sonnabend, 14. März, 10 – 14 Uhr)
Modul 3: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht / Rechtlich sicheres Gestalten von Webauftritten
(Dienstag, 17. März, und Donnerstag, 19. März, jeweils um 18 Uhr)
(alternativ: Freitag, 20. März, 16 – 20 Uhr und Sonnabend, 21. März, 10 – 14 Uhr)
Modul 4: Internet und E-Mail am Arbeitsplatz / E-Mail-Archivierung / Steuerrechtliche Besonderheiten / Computerstrafrecht / Abmahnungen

(Dienstag, 24. März, und Donnerstag 26. März, jeweils 18 Uhr)

Hinweis an die Redaktion:
Für weitere Informationen steht Ihnen Dipl.-Jur. Martin Sebastian Haase vom Institut für Rechtsinformatik unter Telefon +49 511 762 8168 oder per E-Mail unter haase@iri.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Media Contact

Dr. Stefanie Beier idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-hannover.de

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