Sicherung zentraler Versorgungsbereiche – Strategien und Instrumente der Kommunen
Einem beträchtlichen Rückgang an Einzelhandelsgeschäften stehen langfristig deutliche Umsatzsteigerungen und eine anhaltende Zunahme der Verkaufsflächen gegenüber. Mit diesen Trends verbunden sind der Vormarsch großflächiger Märkte, hauptsächlich Discounter, und die Abnahme der Zahl kleinerer Geschäfte, wie beispielsweise älterer Supermärkte.
Ein Resultat: Abseits der langjährig gewachsenen städtischen Zentren hat sich ein neues weitmaschiges Versorgungsnetz an dezentralen, autofreundlichen Standorten etabliert. Und: Das Zentrensystem der Städte wird erheblich gestört – betroffen sind vor allem die unteren Stufen der Zentrenhierarchien. Was tun? Bei der Steuerung des Einzelhandels spielen „zentrale Versorgungsbereiche“ eine besondere Rolle – durch sie sollen die Innenentwicklung gestärkt und die wohnungsnahe Versorgung gesichert werden.
Städtebaurechtliche Instrumente zur Schaffung und Sicherung dieser Bereiche wurden im Zuge der Novellierungen des BauGB 2004 und 2007 bereitgestellt. Kommunal wie regional abgestimmte Einzelhandelskonzepte sind als Planungsinstrumente eine unerlässliche Grundlage für zentrale Versorgungsbereiche. Als Erfahrungsaustausch angelegt, wird das Seminar über den Umgang mit diesen Stadträumen mit besonderer Entwicklungspriorität informieren.
In diesem Zusammenhang werden unter anderem folgende Fragen und Punkte diskutiert:
+++ Welche Möglichkeiten zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche eröffnet § 34 Abs. 3 BauGB?
+++ Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche – was kann der neue § 9 Abs. 2a BauGB leisten?
+++ Welche Rolle spielen Einzelhandelskonzepte bei der Steuerung lokaler sowie regionaler Entwicklungsprozesse? Welche Anforderungen ergeben sich an ihren effizienten Einsatz?
+++ Die Bedeutung von Einzelhandelskonzepten für eine erfolgreiche Etablierung zentraler Versorgungsbereiche
+++ Wie werden zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt? Welche Baugebiete sind dafür festzusetzen?
+++ Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den staatlichen Mittelbehörden bei der Abgrenzung und Umsetzung zentraler Versorgungsbereiche
Zielgruppen: Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Rechtsämtern, Ratsmitglieder sowie Vertreter und Vertreterinnen aus Kammern, zuständigen Verbänden und staatlichen Mittelbehörden
Tagungsleitung: Dr. Gerd Kühn, Deutsches Institut für Urbanistik
Veranstaltungssekretariat: Ina Kaube, Deutsches Institut für Urbanistik GmbH, Postfach 120321, 10593 Berlin, Telefon: 030/39001-259, Telefax: 030/39001-241, kaube@difu.de
Programmdetails, Anmeldung und Konditionen:
http://www.difu.de/seminare/09_versorgungsbereiche_programm.pdf
Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, S-Bahn: Tiergarten
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftspolitik, Städtebau, Soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Institut bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene mit allen Aufgaben- und Problemstellungen, die die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Grundlage des Handelns des als GmbH geführten Instituts ist die Gemeinnützigkeit. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. (VfK) ist alleiniger Gesellschafter der GmbH.
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Sybille Wenke-Thiem
Ltg. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
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