Workshop zu "30 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie" beendet

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Vogelschutzrichtlinie führte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gestern und heute in Bonn einen Workshop durch. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, Vogelwarten und Verbände erörterten gemeinsam mit weiteren Experten die erreichten Erfolge und stellten künftige Herausforderungen für die weitere Umsetzung dar.

„Nach Abschluss der Gebietsmeldungen muss der Schwerpunkt nun auf das Management gelegt werden. Die jahrelangen Anstrengungen, die zum Aufbau der Schutzgebietskulisse unternommen wurden, müssen jetzt um konkrete Maßnahmen in den Schutzgebieten ergänzt werden. Ziel ist ein Gebietsmanagement, das Schutz und Nutzung in Einklang bringt und das Engagement der Nutzer aktiv einbindet und fördert. Daneben soll das Management der Vogelbestände auch außerhalb der gemeldeten Gebiete mit Artenhilfs- oder Artenschutzprogrammen stärker unterstützt werden“, sagte Beate Jessel, Präsidentin des BfN.

Die Vogelschutzrichtlinie ist am 07. April 1979 in Kraft getreten und gilt als ein wesentlicher Meilenstein in der europäischen Naturschutzgeschichte. Bereits in den 70er Jahren wurde von verschiedenen Seiten vehement auf den fortschreitenden und dramatischen Artenschwund hingewiesen. Ausschlaggebend für die Formulierung der Richtlinie war die Jagd auf Zugvögel, die zu erheblichen Verlusten in den Populationen dieser Arten führte. Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union gewährleistet den grenzübergreifenden Schutz aller wildlebenden Vogelarten.

Die EU-Vogelschutzgebiete bilden zusammen mit den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Die beiden EU-Naturschutzrichtlinien stellen eines der erfolgreichsten Naturschutzinstrumente im Kampf gegen den Artenverlust dar, indem sie helfen, die Vielfalt der europäischen Vogelwelt zu bewahren und zu fördern. Derzeit sind mit einem Anteil von 11,2 % der Landfläche 738 Vogelschutzgebiete gemeldet. Mit diesem terrestrischen Meldeanteil liegt Deutschland knapp über dem Durchschnitt in der Europäischen Union (10,8 %).

Von der Ausweisung von Schutzgebieten und der Beschränkung der Jagd haben viele Arten und darüber hinaus auch die Lebensräume, an die sie gebunden sind, profitiert. Um den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, muss besonderes Augenmerk auch auf die Arten gelegt werden, für die nicht explizit Schutzgebiete eingerichtet wurden. Dies betrifft etwa die Feldvögel der offenen, intensiv genutzten Agrarlandschaft, die in den letzten Jahren von einem besonders starken Rückgang betroffen sind.

Die Vorträge und Diskussionsbeiträge des Workshops werden in einem Band der Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt veröffentlicht.

Hintergrund
Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist am 2. April 1979 in Kraft getreten. Für besonders bedrohte Vogelarten sind damit von den EU-Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete einzurichten. Es handelt sich EU-weit um ca. 190 Arten, davon kommen in Deutschland regelmäßig 91 Arten vor. Zusätzlich sollen für die regelmäßig auftretenden Zugvögel Vermehrungs-, Rast-, Überwinterungs- und Mauserplätze gesichert werden.

Nach Verabschiedung der EU-Vogelschutzrichtlinie hat es lange gedauert, bis die Auswahl und Meldung der Schutzgebiete für Deutschland abgeschlossen werden konnte. So ging die Einrichtung des Schutzgebietsnetzes zunächst nur sehr schleppend voran. Durch das In-Krafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) am 21. Mai 1992 wurde auch der Umsetzungsprozess der Vogelschutzrichtlinie erheblich beschleunigt, da einige Schutzvorschriften der FFH-Richtlinie auch auf die Vogelschutzgebiete übertragen worden sind. Nachdem die Europäische Kommission letzte Woche ein seit 2001 anhängiges Vertragsverletzungverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Meldung von Vogelschutzgebieten eingestellt hat, ist die Gebietsausweisung nunmehr abgeschlossen und Rechts- und Planungssicherheit hergestellt. Die EU-Vogelschutzgebiete bilden zusammen mit den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

In Deutschland sind derzeit mit einem Anteil von mehr als 11 % der Landfläche 738 Vogelschutzgebiete gemeldet. Die Vogelschutzgebiete nehmen zusammen mit den FFH-Gebieten 15,3 % der terrestrischen Fläche Deutschlands ein

Die marinen Vogelschutzgebiete erstrecken sich über 32,8 % der marinen Fläche Deutschlands. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands wurden zwei Vogelschutzgebiete eingerichtet, die 15,6 % der Gesamtfläche der AWZ bedecken.

Das im Rahmen der europäischen Naturschutzrichtlinien etablierte Netz von Schutzgebieten stellt deutschland- und europaweit einen der größten Erfolge der Naturschutzpolitik dar, und bildet zudem eine wichtige Grundlage um langfristig den Auswirkungen des Klimawandels begegnen zu können.

Weitere regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.bfn.de/0316_natura2000.html

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Franz August Emde idw

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