Insolvenzen im ersten Halbjahr 2002


Die statistische Erfassung der Insolvenzen in Deutschland ist derzeit erschwert, denn die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung zum 1. Dezember 2001 trifft u. a. für den Personenkreis von ehemals selbstständig Tätigen neue Regelungen. Dabei handelt es sich um Personen, die früher eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und denen der Gesetzgeber nunmehr – unter erleichterten Voraussetzungen – eine Restschuldbefreiung eröffnet. Dadurch ist die Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen beeinträchtigt. Diese und eine Reihe anderer für die Beantragung und Durchführung von Insolvenzen zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretenen Änderungen der Insolvenzordnung verhindern Vergleiche der Insolvenzzahlen ab diesem Zeitpunkt mit den Vorjahreszahlen.

Im ersten Halbjahr 2002 wurden, wie das Statistische Bundesamt mitteilt, den deutschen Amtsgerichten 18 500 Insolvenzen von Unternehmen und 21 200 von übrigen Schuldnern gemeldet. Zu den letzteren zählen 9 900 Insolvenzen von Verbrauchern, 10 100 von anderen natürlichen Personen und knapp 1 200 Nachlassinsolvenzen.

Die angesprochenen Änderungen der Insolvenzordnung wirken sich insbesondere auf die Anzahl der Insolvenzen natürlicher Personen, aber auch Insolvenzen von Einzelunternehmern und Angehörigen freier Berufe aus:

  • Bei mittellosen natürlichen Personen und Einzelunternehmern, welche die Verfahrenskosten nicht aufbringen konnten, wurde nach altem Recht in der Regel kein Insolvenzverfahren eröffnet; nach der Gesetzesänderung können die Verfahrenskosten gestundet werden. Diese Stundungsmöglichkeit hat zu wesentlich mehr Insolvenzverfahren geführt. Zu diesem Personenkreis zählen auch die erstmals vom Gesetz unterschiedenen ehemals selbstständig Tätigen; das sind Unternehmer, die bereits früher ihre betriebliche Tätigkeit eingestellt hatten, aber jetzt als natürliche Personen Insolvenz angemeldet haben; sie werden in der Statistik ab Anfang 2002 den übrigen Schuldnern zugerechnet.
  • Die Verkürzung der „Wohlverhaltensphase“ zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sieben auf sechs Jahre dürfte ebenfalls zu höheren Insolvenzzahlen geführt haben. In Erwartung des neuen Rechts dürften viele zahlungsunfähige Personen und Einzelunternehmer den Insolvenzantrag erst nach In Kraft Treten der geänderten Insolvenzordnung eingereicht haben.

Diese Änderungen der Insolvenzordnung haben im ersten Halbjahr 2002 wesentlich zu einem starken Anstieg der Insolvenzzahlen von natürlichen Personen, von Einzelunternehmern und Angehörigen freier Berufe beigetragen. Bei den Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften sind Vergleiche mit den Vorjahreszahlen indessen möglich: Sie stiegen um 10 % auf knapp 11 700 Fälle.

Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Gläubiger für alle Insolvenzanträge im ersten Halbjahr 2002 auf 24 Mrd. Euro; nach damaligem Insolvenzrecht ergaben sich für das erste Halbjahr 2001 14 Mrd. Euro. Bei den betroffenen Unternehmen waren im ersten Halbjahr 2002 134 000 Arbeitnehmer beschäftigt.

Weitere Auskünfte erteilt: Jürgen Angele,
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Jürgen Angele Pressemitteilung

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