Neues Verfahren zur Konzentrationsberechnung bei Unternehmensgruppen
Das Statistische Bundesamt hat in enger Zusammenarbeit mit der Monopolkommission und den Statistischen Ämtern der Länder ein neues Verfahren zur Berücksichtigung von Unternehmensgruppen in der Konzentrationsberechnung für das Berichtsjahr 2001 durchgeführt.
Bei der Untersuchung der Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Grad der Konzentration in den Wirtschaftsbereichen Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe wurde erstmals die Zugehörigkeit von Unternehmen zu Unternehmensgruppen berücksichtigt.
Im Jahr 2001 waren danach etwa 46% aller Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten in den Wirtschaftsbereichen Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe (insgesamt ca. 38 000) mit anderen Unternehmen verbunden und somit Teil einer Unternehmensgruppe. Auf diese verbundenen Unternehmen entfielen rund 82% des gesamten Umsatzes bzw. rund 74% der Beschäftigten aller Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten in den genannten Wirtschaftsbereichen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die enge Zusammenarbeit zwischen Monopolkommission und den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sind bei der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahre 2001 durch Ergänzung des § 47 GWB geschaffen worden. Danach können auch Angaben privater Datenbankanbieter über Unternehmensverflechtungen von der Monopolkommission für amtliche Konzentrationsberechnungen durch das Statistische Bundesamt genutzt werden. Diese Angaben werden von der amtlichen Statistik bislang nicht erfasst.
Das Verfahren basiert auf der Identifikation derjenigen Unternehmen, die in der Beteiligungsdatenbank der Monopolkommission aufgeführt sind, im Unternehmensregister der amtlichen Statistik, wobei die Zuordnung u.a. mit Hilfe der Handelsregister-Nummer vorgenommen wurde. Auf diese Weise ist es möglich, Konzentrationsmaße aus den der amtlichen Statistik vorliegenden Unternehmensangaben zu Umsätzen und Beschäftigten unter Berücksichtigung von Unternehmensgruppen zu ermitteln. Die Ergebnisse werden der Monopolkommission für die Begutachtung der Entwicklung der Konzentration in der Wirtschaft in aggregierter Form zur Verfügung gestellt, womit die strikte Einhaltung der statistischen Geheimhaltung gewahrt ist.
Die ausführlichen Konzentrationsergebnisse werden von der Monopolkommission in deren XV. Hauptgutachten Mitte des Jahres 2004 veröffentlicht.
Weitere Auskünfte erteilt: Dr. Mathias Krenzer, Tel. 0611-75-3680, E-Mail: mathias.krenzer@destatis.de
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