Tarif­abschlüsse lagen 2014 häufig bei 3,0 % und mehr

Die Tarifrunde 2014 ist seit der Jahresmitte überwiegend abgeschlossen. In vielen Branchen einigten sich die Tarifvertragsparteien für das Jahr 2014 auf ein Plus von 3,0 % und mehr.

Viele Abschlüsse enthalten zudem Tariferhöhungen für das Jahr 2015. Diese liegen in der Regel niedriger. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, zeigt sich damit ein Trend zu länger laufenden Tarifabschlüssen. 

Im Bankgewerbe wurde ein Tarifplus von 2,4 % ab Juli 2014 vereinbart und um weitere 2,1 % ab Juli 2015 (plus einmalig 150 Euro). In der Druckindustrie einigten sich die Vertragsparteien auf eine Tarifsteigerung von 3,0 % ab Mai 2014 und eine weitere Anhebung von 1,0 % ab April 2015.

Der Abschluss im Baugewerbe sieht für Ostdeutschland ein höheres Plus vor als für den Westen: Ab Juni 2014 stiegen die Tarifverdienste um 3,1 % (West) und um 3,8 % (Ost), ab Juni 2015 folgt eine weitere Anhebung um 2,6 % (West) beziehungsweise 3,3 % (Ost).

Im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden erhielten Tarifbeschäftigte ab März 2014 eine Erhöhung von 3,0 %, mindestens jedoch 90 Euro monatlich. Damit fiel die Erhöhung für die unteren Entgeltgruppen prozentual höher aus als für die oberen.

Ab März 2015 folgt eine weitere Anhebung um 2,4 %. Hingegen verhandeln die Tarifvertragsparteien der Chemischen Industrie seit 2010 jährlich neu. Die Tarifbeschäftigten erhielten hier ein Plus von 3,7 % ab Februar 2014 (Beginn regional abweichend). 

Andere Tariferhöhungen des Jahres 2014 resultieren noch aus länger laufenden Abschlüssen aus dem Vorjahr. Dies gilt beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie (+ 2,2 % ab Mai 2014), im Einzel- sowie im Groß- und Außenhandel (+ 2,1 % ab Mai 2014, Beginn regional abweichend) und für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder ohne Hessen (+ 2,95 % ab Januar 2014). 

In einigen Branchen wurden 2014 auch allgemeingültige tarifliche Mindestlöhne neu vereinbart. Die Bundesregierung hat ab dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen.

Er soll mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. In einer zweijährigen Übergangszeit sind für laufende Mindestlohnverträge Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt. Dies gilt beispielsweise deutschlandweit in der Fleischwirtschaft und im Friseurhandwerk, in Ostdeutschland und Berlin für den Bereich der Zeitarbeit sowie in der ostdeutschen Gebäudereinigung.

Eine Übersicht samt Schaubild über die aktuellen Tarifabschlüsse und eine Zusammenstellung ausgewählter Öffnungsklauseln enthält die Fachserie „Tarifverdienste“ (Fachserie 16, Reihe 4). Detaillierte Daten zu Tarifverdiensten in verschiedenen Branchen, Regionen und Berufen, zu Mindestlöhnen sowie zu wichtigen tariflichen Regelungen wie Arbeitszeit oder Urlaubsgeld sind in der Tarifdatenbank verfügbar. Zudem stehen im Bereich Publikationen „Tarifverdienste“ eine Sonderveröffentlichung über Verdienste im Öffentlichen Dienst und spezielle Brancheninformationen zur Verfügung.

Weitere Auskünfte gibt:
Sabine Lenz,
Telefon: +49 611 75 3539,
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Sabine Lenz Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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