Kontrolle im Netz
Eine umfassende Überwachung der Telekommunikation und auch des E-Mail-Verkehrs sieht der Entwurf einer „Telekommunikationsüberwachungsverordnung“ (TKÜV) vor, der im März erstmals im Bundesrat verhandelt wurde. Danach müssen Internetprovider möglicherweise über Monate alle Mails und sonstigen Bewegungen im Internet verfolgen und speichern, um dann bei entsprechender Anordnung die aufgezeichnete Kommunikation an Polizei-, Strafverfolgungs-, Finanz- oder Verfassungsschutzbehörden auszuhändigen.
Die geplante Verordnung veranlasst Rechtswissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität am 11. Mai 2001 in Münster zu einer Tagung über „Die neue Telekommunikationsüberwachungsverordnung – Innere Sicherheit auf Kosten von Netzbürgern und Providern?“. Ziel des Symposiums ist es, die geplanten Abhörauflagen des Bundeswirtschaftsministeriums aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht kritisch unter die Lupe zu nehmen. Veranstalter sind das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie das Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Münster in Verbindung mit der Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der rechtlich umstrittene Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die nach Ansicht der Veranstalter „pauschale Verdächtigung der Netzbesucher“ bieten hinreichenden Grund, sich kritisch mit dem Problem der „Inneren Sicherheit“ und der Frage zu befassen, wie viel Sicherheit ein Rechtsstaat und seine Bürger verkraften können und wollen. Ein erster Entwurf für eine Telekommunikationsüberwachungsverordnung aus dem Frühjahr 1998 war nach heftigen Protesten von Verbänden und Datenschützern wieder auf Eis gelegt worden.
Die Verordnung hat nach Ansicht von Prof. Dr. Bernd Holznagel vom münsterschen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht aber auch erheblich wirtschaftliche Auswirkungen, denn die finanziellen Lasten der Überwachung werden auf die Internetprovider abgewälzt. In den Niederlanden, wo die Zugangsanbieter zum Netz bereits zur
Anschaffung von Überwachungsgeräten gezwungen sind, rechnet der dortige Branchenverband mit einem Konkurs von einem Drittel der Provider als Folge der zusätzlichen Kostenbelastungen.
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