Cochlear-Implantate
Nach Ertaubung das Hörvermögen wiedergewinnen
Cochlear-Implantate auch an der Universitäts-HNO-Klinik Ulm
Einladung zur Pressekonferenz auf den 18.4.2002, 15.00 Uhr
Etwa 13,5 Millionen Deutsche leiden an einer chronischen Innenohrschwerhörigkeit. Wenn ein konventionelles Hörgerät bei einer hochgradigen oder an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit nicht mehr in der Lage ist, den Defekt zu kompensieren, kann in bestimmten Fällen ein Cochlear-Implantat das Hörvermögen teilweise wiederherstellen. Die Therapie eignet sich vor allem für Patienten, bei denen die Ertaubung nach Erwerb des Sprachverstehens eingetreten ist. Je jünger die Kinder (nach Herausbildung des Sprachverstehens) zum Zeitpunkt der Implantation sind, desto größer sind die Erfolge. Das Cochlear-Implantat besteht aus einem außen am Kopf zu tragenden Sprachprozessor mit einer Sendespule sowie einem Implantat, dessen Elektrodenbündel im Innenohr liegt.
Weltweit konnten mittlerweile rund 50.000 ertaubte Patienten mit einem Cochlear-Implantat versorgt werden. In den achtziger Jahren wurde dieses Verfahren in Deutschland eingeführt. Seit 1999 wird es auch an der Ulmer Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde praktiziert. Betroffenen Patienten kann damit eine heimatnahe Rehabilitation gewährleistet werden. In einer Voruntersuchung wird zunächst abgeklärt, ob die konventionelle Hörversorgung mit Hörgeräten noch verbesserungsfähig ist. Erst nach Ausschöpfung der konventionellen Möglichkeiten kommt ein Cochlear-Implantat in Betracht. Sodann muß geprüft werden, ob sich der Patient für die Implantation eignet, was voraussetzt, daß der Hörnerv elektrisch stimulierbar ist.
In einer standardisierten Mittelohr-Operation unter Vollnarkose wird das Implantat in die Gehörschnecke eingeführt und das Empfangsteil in den seitlichen Schädelknochen unter die Haut gepflanzt. Der stationäre Aufenthalt beträgt ca. 1 Woche. Nach Abschluß der Wundheilung kann mit der Ersteinstellung des Sprachprozessors und der – bis zu zweijährigen – Übungstherapie begonnen werden. Im Laufe von mehreren Monaten lernt der Patient wieder hören. Die Kosten für die Rehabilitation mit dem Cochlear-Implantat betragen ca. 24.000 Euro zuzüglich 6.000 Euro für die (zweijährige) Rehabilitation.
An der Ulmer Universitäts-HNO-Klinik sollen künftig pro Jahr bis zu 15 Patienten mit einem Cochlear-Implantat versorgt werden. Mittelfristig ist auch die Implantation bei Kindern vorgesehen. Potentielle Implantat-Empfänger können nach Abklärung der Situation mit ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt zur weiteren Untersuchung einen Termin in der Poliklinik der Universitäts-HNO-Klinik Ulm vereinbaren (Tel. 0731-500-33020).
Zu dem Thema veranstaltet die Universitäts-HNO-Klinik eine Pressekonferenz am
Donnerstag, dem 18. April 2002, 15.00 Uhr
im Konferenzraum der Klinik auf dem Michelsberg.
Die Vertreter der Medien sind dazu herzlich eingeladen.
Media Contact
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