"Nationaler Rundfunk und Europäisches Gemeinschaftsrecht – Kommunikationsfreiheit und Regulierung
„Nationaler Rundfunk und Europäisches Gemeinschaftsrecht zwischen Kommunikationsfreiheit und Regulierung“
Fachtagung an der Universität zu Köln
Das Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln lädt ein zu einer Fachtagung zum Thema „Nationaler Rundfunk und Europäisches Gemeinschaftsrecht zwischen Kommunikationsfreiheit und Regulierung“
am Freitag, dem 26. April 2002, ab 11.00 Uhr
in Hörsaal C (Hörsaalgebäude)
Albertus-Magnus-Platz, 50931 Köln-Lindenthal.
Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen.
Das Recht der Europäischen Gemeinschaft gewinnt immer größere Bedeutung für die Medienlandschaft. Schon seit langem wird das duale Rundfunksystem in Deutschland nicht allein durch nationalen Grundrechtsschutz und nationale Regelungen geprägt. Zunehmend beeinflußt europäisches Primär- und Sekundärrecht das deutsche Medienrecht. Durch ihre vielfältigen Aktivitäten auf dem Gebiet der Medien, insbesondere durch den Erlaß mehrerer Richtlinien, hat die EU in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen regulierend auf den audio-visuellen Bereich eingewirkt.
Europäisches Recht bedeutet aber nicht nur Regulierung des nationalen Rundfunks. Vielmehr gewährleistet es auch die Kommunikationsfreiheit im europäischen Raum. So können sich die nationalen Rundfunkveranstalter zu ihrem Schutz auf das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht der freien Meinungsäußerung, sowie nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch auf die in Artikel 49ff. EG-Vertrag gewährleistete Dienstleistungsfreiheit berufen. Daneben tritt nunmehr auch der Schutz durch die Europäische Grundrechts-Charta, die am 7. Dezember 2000 in Nizza feierlich proklamiert worden ist. Artikel 11 Absatz 2 der EU-Charta enthält die ausdrückliche Verpflichtung zur Achtung der Freiheit der Medien. Bislang kommt der EU-Charta allerdings nur der Status einer politischen Deklaration zu. Doch bedeutet sie einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Verfassung. Im Rahmen des sogenannten Post-Nizza-Prozesses gilt es nunmehr, eine neue breite und intensive Diskussion um die Zukunft der Medienfreiheit in Europa und die anstehenden Entwicklungsprozesse zu eröffnen.
Die Fachtagung des Instituts für Rundfunkrecht soll Vertretern aus Wissenschaft und Praxis ein Forum bieten, juristische, wirtschaftliche und rundfunkpolitische Antworten auf die dargestellten Entwicklungen zu finden.
Mit dem Thema „Perspektiven für die EG-rechtliche Entwicklung im audio-visuellen Bereich“ beschäftigt sich zu Beginn der Veranstaltung Johannes Laitenberger, Mitglied des Kabinetts Viviane Reding, Europäische Kommission. Anschließend referiert Professor Dr. Dr. h.c. Thomas Oppermann, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, zum Thema „Rundfunk in einer europäischen Verfassung – Rechtspolitische Überlegungen zum Post-Nizza-Prozeß“. Am Nachmittag moderiert Professor Dr. Dres. h.c. Klaus Stern, Direktor des Instituts für Rundfunkrecht, eine Diskussionsrunde, in der zu Anfang von jedem Teilnehmer kurze Statements abgegeben werden. Als Teilnehmer dieser Diskussionsrunde konnten Karl-Heinz Lambertz, Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgiens, Armin Laschet, Mitglied des Europäischen Parlaments, Eva-Maria Michel, Justitiarin des Westdeutschen Rundfunks sowie Professor Dr. Wassilios Skouris, Richter am Europäischen Gerichtshof, gewonnen werden. Zum Abschluß bietet die Tagung die Möglichkeit einer Diskussion zwischen Rednern und Publikum.
Media Contact
Weitere Informationen:
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instrurAlle Nachrichten aus der Kategorie: Veranstaltungsnachrichten
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