Wandernde Tierarten müssen weltweit besser geschützt werden
Zwei Vertragsstaatenkonferenzen in Bonn eröffnet
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat sich für einen weltweit verbesserten Schutz von wandernden wild lebenden Tierarten ausgesprochen. „Die schätzungsweise 5000 bis 6000 wandernden Tierarten wie Zugvögel, aber auch Wale, Robben und Fledermäuse, die teilweise um den halben Globus ziehen, sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Ihr Schutz setzt eine enge internationale Zusammenarbeit voraus, um ihnen angemessene Lebensbedingungen in allen Teilen der Welt zu gewährleisten und diese Arten als Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten. Der Erhalt bzw. die Schaffung adäquater Lebensräume entlang der Zugrouten bringt nicht nur den grenzüberschreitenden Natur- und Artenschutz voran, sondern dient zugleich der Verbesserung der Umweltsituation für viele Menschen – gerade auch in weniger entwickelten Ländern“, sagte der Minister heute in Bonn zur Eröffnung der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (CMS) und der 2. Vertragsstaatenkonferenz des Regionalabkommens zum Schutz afrikanisch-eurasischer Wasservögel (AEWA).
Die 2. VSK zur Bonner Konvention, die bis zum 24. September in Bonn tagt, hat sich vor allem das Ziel gestellt, weitere Tierarten in das Übereinkommen einzubeziehen, die Strategie der Konvention bis 2005 fortzuentwickeln, Impulse für weitere Regionalabkommen und Schutzmassnahmen für besonders bedrohte Tierarten zu geben sowie einen neuen Informations- und Managementplan zu erarbeiten. Auf Antrag Australiens sollen 6 Großwalarten (Antarktischer Zwergwal, Breitwal, Finnwal, Seiwal, Zwergglattwal sowie der Pottwal) in die Konvention aufgenommen werden. Ein Regionalabkommen für Meeressäuger im Südpazifik soll folgen. Mit der dabei angestrebten Ausweisung eines Schutzgebiets könnte im Rahmen der Bonner Konvention ein Ziel des Artenschutzes erreicht werden, das bei der Internationalen Walfang-Kommission bislang nicht die notwendige Unterstützung gefunden hat.
Deutschland wird auf dieser Konferenz drei Resolutionsentwürfe einbringen: Der erste Antrag hat das Ziel, den Schutz von Großvögeln vor Stromtod an Mittelspannungsleitungen zu verbessern, in dem die Masten künftig vogelsicher konstruiert werden sollen. Dies ist in Deutschland seit April dieses Jahres durch das neue Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Der zweite Resolutionsantrag beschäftigt sich mit der Windkraftnutzung auf See und fordert die nähere Untersuchung von Auswirkungen großer Windparks auf ziehende Vogelarten, Seevögel und Meeressäuger. Der dritte Antrag behandelt die Gefahren für Tiere, die von Öl bzw. Ölprodukten, die ins Meer gelangt sind, ausgehen können. Hier soll u.a. ein Überwachungssystem geschaffen werden, das die Verursacher illegaler Einleitungen besser identifizieren hilft. Darüber hinaus sollen Kapazitäten zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen vorgehalten werden.
Neben diesen Resolutionen wird im Rahmen der VSK dem Sekretariat der Bonner Konvention eine von Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz entwickelte Datenbank, das globale Weltregister für wandernde Arten, übergeben. Darüber hinaus wird die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Gila Altmann heute (18 Uhr) ein Memorandum of Understanding zum Schutz der Großtrappe unterzeichnen. Von diesem Vogel gibt es in Deutschland nur noch Reliktvorkommen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das Memorandum soll den Erfahrungsaustausch zum Erhalt dieser vom Aussterben bedrohten Art fördern und die erheblichen Anstrengungen zum Schutz dieser Tiere in Deutschland unterstützen.
Im Mittelpunkt der 2. Vertragsstaatenkonferenz zum Schutz der afrikanisch-eurasischen Wasservögel (AEWA) vom 25. bis 27. September 2002 wird die Aufnahme weiterer Wasservogelarten — vorwiegend aus Südafrika — stehen. Ferner soll erörtert werden, alle Wasservogelarten unabhängig von ihrer Gefährdung in das Abkommen einzubeziehen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat darüber hinaus angekündigt, ein großangelegtes Schutzprojekt für diese Wasservogelarten, das von mehreren internationalen Organisationen und dem AEWA-Sekretariat getragen wird, von 2004 bis 2008 mit insgesamt 1 Million Euro zu fördern.
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