7. Handelsblatt Jahrestagung: Betriebliche Altersversorgung
Betriebsrenten – Erfolgsmodell mit Lücken
Obwohl Arbeitnehmer seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) haben, wird eine Betriebsrente nur in 62 Prozent der Unternehmen angeboten. Besonders in kleineren Unternehmen ist der Anteil der Beschäftigten, die diese Möglichkeit der privaten Altersversorgung nutzen, relativ gering. Die Direktversicherung wird mit 62 Prozent am häufigsten als Weg der bAV gewählt, gefolgt von den Pensionskassen mit 22 Prozent. (Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach, März 2005).
Die 7. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ (13. bis 15. März 2006, Berlin) greift die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der dritten Säule der Altersversorgung auf und stellt deren Umsetzung in einzelnen Unternehmen und bei den Versicherern vor. Neben dem Sachverständigenratsvorsitzenden Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup diskutieren rund dreißig Renten-Experten über rechtliche, steuerliche sowie wirtschaftliche und praktische Fragen der bAV.
Um sinkende Renten in der gesetzlichen Rente in dieser Legislaturperiode zu vermeiden, kündigte die neuen Bundesregierung ein „Gesetz zur Vermeidung von Rentenkürzungen“ an. Nach geltendem Gesetz wären Rentenkürzungen unvermeidbar, wenn die Lohnsumme in 2005 gesunken sein sollte. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde bereits angekündigt, dass der Rentenbeitrag ab 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent des Bruttolohns steigen soll. Staatssekretär Heinrich Tiemann (Bundesministerium für Arbeit) erläutert die weiteren Ziele des Gesetzgebers zur Stärkung der privaten Altersversorgung und geht unter anderem auf die Frage eines Obligatoriums ein. Über die aktuelle Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung informiert der Präsident des Deutschen Rentenversicherung Bundes, Dr. Heribert Rische. Die Vorstellungen der Gewerkschaften, die bAV als Teil von Tarifverträgen zu etablieren, zeigt Werner Bischoff (IG Bergbau, Chemie und Energie) auf.
Den Handlungsbedarf und die Reformpläne bei der Finanzierung der gesetzlichen Insolvenzsicherung erläutert der Vorstand des Pensions-Sicherungs-Vereins Martin Hoppenrath. Der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Dr. Gerhard Reinecke, stellt die Informationspflichten des Arbeitgebers sowie die Kontrolle der Versorgungszusagen nach dem AGB-Recht vor.
Am Beispiel der TUI AG und der TESA AG wird gezeigt, wie der Umstieg auf beitragsorientierte Versorgungszusagen erfolgreich umgesetzt werden kann. Weitere Themen dieses etablierten Branchentreffs sind steuerliche Zweifelsfragen, die Auswirkungen der EU-Pensionsfondsrichtlinie, die Verknüpfung von Zeitkonten mit der bAV sowie die Ausgliederung von Pensionsrückstellungen auf Pensionsfonds und der erfolgreiche Vertrieb von bAV-Produkten.
Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter: http://www.konferenz.de/pr-bav
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