Mit Recht Investitionen schützen
Ein brisantes Thema also, das am Freitag, 3. November 2006, im Mittelpunkt einer hochkarätig besetzten Fachtagung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg steht.
Die sogenannte Argentinien-Krise zwischen 1998 und 2002 hatte viele Facetten, darunter eine starke Rezession, der Kollaps des Finanzsystems, der Staatsbankrott. Die Regierung entkoppelte den Peso vom US-Dollar. Von Stabilität keine Spur. „Die Situation hatte natürlich massive Auswirkungen auf Investitionen, und viele ausländische Unternehmen hatten in den 1990er Jahren in Argentinien investiert“, berichtet der Wirtschaftsjurist Prof. Dr. Christian Tietje von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die argentinische Regierung sieht sich daher noch immer sogenannten Investitionsschutzklagen ausgesetzt – die Unternehmen verlangen eine Entschädigung.
Ein anderer Fall: Kalifornien hat eine bestimmte Chemikalie verboten, um die Umwelt zu schützen. Nur hatte Jahre zuvor ein kanadisches Unternehmen eine Fabrik in Kalifornien errichtet, um genau diese Chemikalie zu produzieren. Die Fabrik ist nun wertlos, Unternehmen und Staat stehen im Rechtsstreit. Investitionsschutz oder öffentliches Interesse – was gilt mehr?
Gegenwärtig werden über 240 Streitverfahren zwischen Firmen und Staaten, die sich auf das Investitionsschutzrecht beziehen, vor internationalen Schiedsgerichten verhandelt. Und die sich intensivierenden Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen sind regelmäßig mit zahlreichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Schutz der entsprechenden Investitionen verbunden. Für die deutsche Wirtschaft haben Auslandsinvestitionen eine große Bedeutung im Zuge der sich stetig intensivierenden Internationalisierung der Märkte. Ebenso wie der Export sind Auslandsinvestitionen der eigentlich Motor der deutschen und der internationalen Wirtschaft.
Grundlage der Streitverfahren sind in vielen Fällen bilaterale Investitionsschutzverträge, von denen heute über 2500 weltweit in Kraft sind. Nimmt man zusätzlich noch die für Auslandsinvestitionen relevanten Doppelbesteuerungsabkommen und einschlägige regionale Handels- und Investitionsabkommen mit in den Blick, gibt es heute über 5000 völkerrechtliche Verträge, die für die weltweiten Auslandsinvestitionen relevant sind.
Schon diese Zahlen zeigen die Bedeutung, die dem Investitionsschutzrecht zukommt. Gerade für die Unternehmenspraxis im Bereich von Auslandsinvestitionen ist es daher notwendig, über aktuelle Entwicklungen im Investitionsschutzrecht informiert zu sein. Diesem Ziel dient die Konferenz „Investitionsschutzrecht und -praxis: Unternehmensstrategie und Rechtsdurchsetzung“, die am Freitag, 3. November 2006, an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg veranstaltet wird. Ausrichter sind die Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht (TELC), Halle, und die Gesellschaft zur Förderung von Auslandsinvestitionen e.V., Berlin, die eng mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) verbunden ist. Zu der Veranstaltung eingeladen haben Prof. Dr. Christian Tietje, Leiter der Forschungsstelle TELC, und Dr. Ludolf von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums des BDI.
Zu der Konferenz werden über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland erwartet. Als Referenten konnten bekannte Persönlichkeiten gewonnen werden, die sich in großen deutschen Unternehmen, in internationalen Anwaltskanzleien und Beratungsgesellschaften, in Bundesministerien sowie in der Wissenschaft mit dem komplexen Recht des internationalen Investitionsschutzes und der Absicherung von Investitionsprojekten im Ausland befassen.
Die Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht (TELC), die seit Mai 2003 am Institut für Wirtschaftsrecht der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg besteht und von Prof. Dr. Christian Tietje geleitet wird, ist ein in dieser Form in Deutschland einzigartiger think tank zu u.a. Fragen des EU-Außenwirtschaftsrechts, des internationalen Investitionsschutzrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts insgesamt.
Ansprechpartner für weitere Informationen:
Prof. Dr. Christian Tietje
Lehrstuhl für öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht,
Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Tel.: 0345-552 3180,
E-Mail: tietje@jura.uni-halle.de
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